Starnberg:Einheitliche Parkzeiten in Herrsching

Herrsching - Von 1. Juni an gelten in Herrsching einheitliche Zeiten, in denen Autofahrer fürs Parken zur Kasse gebeten werden. Täglich von 9 bis 18 Uhr fallen nun an allen Parkscheinautomaten Gebühren an. Die erste halbe Stunde ist allerdings kostenfrei. Wenn man aber länger parkt und die gebührenfreie Parkzeit überschreitet, so muss man dann für die Gesamtparkdauer bezahlen. Für eine Stunde zahlen die Herrschinger 50 Cent, für 90 Minuten einen Euro und von da an pro Stunde einen Euro mehr. Maximal darf man für fünf Euro fünfeinhalb Stunden parken, ohne einen acht Euro teuren Tagesparkschein zu kaufen. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass die Parktickets für das gesamte Gemeindegebiet gültig sind. Das heißt, dass man während seiner Parkzeit auch in anderen Straßen parken darf, ohne ein weiteres Ticket lösen zu müssen.

© SZ vom 27.05.2015 / kolo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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