Vertikutierer:Die Ruhe weg

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Eine Belastung für die Nachbarschaft: Wenn ein Motor-Rasenmäher zur Mittagszeit angeworfen wird, gibt es meist Ärger. (Foto: Arno Burgi/dpa)

Die ersten frühlingshaften Tage verleiten dazu, den Vertikutierer wieder in Betrieb zu nehmen und den Grill anzuwerfen. Doch wann darf im Garten gefeiert oder lautstark gewerkelt werden? Ein Überblick.

Von Manuela Warkocz, Starnberg

Der Frühling naht. Da wird jetzt wieder gern der Kärcher aus dem Schuppen gezogen, um vermooste Platten abzustrahlen. Der struppige Rasen verlangt nach dem Vertikutierer. Und den Baumschnitt könnte man durch den Häcksler jagen. Aber wann darf im Garten geräuschvoll gearbeitet werden? Und wann muss Ruhe herrschen?

Das lässt sich im Landkreis Starnberg gar nicht so pauschal sagen. Denn jede Kommune kann ihre eigene Lärmschutzverordnung erlassen. Zwölf der 14 Gemeinden handhaben das so - mit Ausnahme von Berg und Gilching. Dort gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, wie sie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (32. BImSchV) verankert ist. An dieser Richtschnur orientieren sich auch die Vorschriften der Gemeinden. Aber die sind meistens restriktiver gefasst. Vorsichtshalber sollte man im eigenen Rathaus nachfragen.

Beim Grillen qualmt es oft durch den Wind - und genau das ist das Problem für die anderen. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die recht großzügige bundesweite Regelung besagt, dass Geräte und Maschinen in Wohngebieten lediglich an Sonn- und Feiertagen gar nicht sowie an Werktagen nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr betrieben werden dürfen. Unter diese Maßgabe fällt eine lange Liste von 53 Gerätschaften wie Motorkettensägen, Betonmischer, Bohrgeräte, Heckenschere, Rasenmäher , Schredder, Vertikutierer, Grabenfräse und Schweißstromerzeuger. Strenger verfährt das Gesetz nur mit vier Geräten: Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Sie dürfen an Werktagen auch nicht von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr eingesetzt werden - außer sie sind mit einem bestimmten Umweltzeichen gekennzeichnet und somit leiser.

In Berg kommt man mit dieser allgemeinen bundesweiten Regelung offenbar bisher bestens klar. Handlungsbedarf sieht Geschäftsleiter Benjamin Bursic nicht: "Da ist auch nichts geplant." Das kann an rücksichtsvollen Bewohnern liegen oder an den überwiegend weitläufigen Grundstücken, die auch noch häufig von hauptberuflichen Gärtnern in Schuss gehalten werden - natürlich unter der Woche. Beschwerden gibt es hin und wieder nur , wenn Leute außerhalb der Öffnungszeiten Flaschen in die Glascontainer in Höhenrain oder am Fußballplatz poltern lassen.

Ins Detail geht dagegen Gauting. Der Verordnung der Gemeinde aus dem Jahr 2008 müssen sich ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten auf folgende Zeiten beschränken: Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 19 Uhr sowie an Samstagen von 8 bis 12.30 Uhr und dann nur von 14.30 bis 18 Uhr. Als ruhestörend rund ums Haus, in Garten oder Hof gelten Teppichklopfen, Holzhacken, Hobby- und Heimwerkerarbeiten wie Bohren, Sägen und Hämmern sowie lärmerzeugende Gartengeräte wie Rasenmäher, Laubsaug- oder Laubblasgeräte, Motorpumpen und dergleichen. Ausdrücklich nimmt Gauting gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen von der zeitlichen Beschränkung aus. Privatleuten allerdings, die sich darüber hinwegsetzen, droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Auch wer sein Musikinstrument oder andere "Tonträger" erschallen lässt, muss das so tun, dass Nachbarn und Allgemeinheit "nicht unnötig gestört" werden. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr darf die Nachtruhe durch die Geräte gar nicht tangiert werden.

Ein bisschen anders hat Starnberg den zulässigen zeitlichen Rahmen für geräuschvolles Tun auf Privatgrund festgelegt. Hier gilt: Lauthals gewerkelt werden darf nur von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und von 15 bis 19 Uhr, zudem Samstags von 8 bis 12.30 und 15 bis 17 Uhr. "Die Verordnung haben wir seit den Achtzigerjahren. Das funktioniert ganz gut", bilanziert Ordnungsamtschef Augustin Ullmann. Um Streit und verhärtete Fronten am Gartenzaun zu vermeiden, appelliert er, miteinander zu kommunizieren und an Toleranz - so laufe es auch in seiner Siedlung in Aufkirchen. "Wenn da eine Abiturfeier ist oder ein 18. Geburtstag, dann sagt man halt Bescheid. Und so was ist ja vielleicht fünf Mal im Jahr. Dann kann ich immer noch an 360 Tagen ruhig schlafen."

© SZ vom 20.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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