Starnberg:Die Nummer mit dem großen "E"

E-Kennzeichen

Horst Schnieber holt sich im Bürgerservice im Starnberger Landratsamt das erste E-Kennzeichen ab.

(Foto: Landratsamt)

Für Elektrofahrzeuge gibt es neue Kennzeichnen und Privilegien

Wer ein Elektrofahrzeug sein eigen nennt, der kann dafür jetzt ein spezielles Nummernschild mit einem "E" bei der Zulassungsstelle im Starnberger Landratsamt beantragen. Der zusätzliche Buchstabe wird im Anschluss an die Zahlen in die Blechtafel eingeprägt. Sofern die jeweilige Kommune oder Straßenverkehrsbehörde die entsprechenden Voraussetzungen schafft, kommen die Halter dann in den Genuss verschiedener Privilegien. Beispielsweise sind das Regelungen zum gebührenfreien Parken, das Nutzen von Fahrspuren, die eigens für Busse eingerichtet wurden oder diverse Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen. Im Klartext heißt das aber für den E-Autofahrer: Wie jede einzelne Kommune das Ganze handhabt, muss man erst erfragen ehe man wirklich Vorteile vom "E" hat.

Grundlage für die neue Regelung ist das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Hierunter fallen die reinen Batterieelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge ebenso wie von außen aufladbare Hybridautos. Zu erfüllen sind ein Grenzwert von 50 Gramm beim Kohlendioxidausstoß pro gefahrenem Kilometer und eine Reichweite des Elektroantriebs von mindestens 30 Kilometern. Diese Mindestreichweite gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 erstmals zugelassenen werden. Ab 2018 beträgt die Mindestreichweite 40 Kilometer.

Fragen zum neuen Kennzeichen beantwortet der Bürgerservice im Starnberger Landratsamt unter der Telefonnummer 08151/148-148.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: