Starnberg:Der Schwarzbauer als Bauer

Das Landwirtschaftsamt prüft, ob Ställe und Nebengebäude des Berger Kaufmanns Siegfried Genz privilegiert sind.

Peter Haacke

Mit dem Mörserturm auf der Berger Maxhöhe hat der Kaufmann Siegfried Genz Anfang September den wohl prominentesten Schwarzbau auf seinem Gelände nach rund 15 Jahren Rechtsstreit selbst beseitigt. Doch mit dem symbolträchtigen Abriss des Turms allein ist das Problem nicht gelöst. Denn auf dem weitläufigen Areal befinden sich - so hatte eine Ortsbesichtigung unter Polizeischutz im März 2011 ergeben - noch weitere 33 Bauwerke, die im Lauf der Jahre ohne Genehmigung errichtet worden sind. Hinzu kommen eine Skulpturen- und eine Glockensammlung sowie einige Findlinge. Der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer hatte daher am 7. Oktober eine Anfrage ans Bayerische Innenministerium gerichtet. Die zentrale Frage: Welche Maßnahmen haben die Behörden ergriffen, um die "ungesetzlichen Zustände auf den Grundstücken" zu beenden? Und wann kann mit "der Herstellung gesetzlicher Zustände" gerechnet werden? Nun hat Gantzer Antwort von Staatsminister Joachim Herrmann bekommen. Darin heißt es nüchtern: "Ein genauer Zeitpunkt (. . .) ist derzeit nicht absehbar." Demnach wird das Verfahren vielmehr abhängig sein vom Ergebnis einer Besprechung, die auf Vermittlung des Starnberger Landratsamtes zwischen Vertretern des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Weilheim) sowie Siegfried Genz noch Ende dieses Monats stattfinden soll. Beim Ortstermin auf der Maxhöhe soll die Frage geklärt werden, ob die im Außenbereich errichteten Stallungen und Nebengebäude die Privilegierung als landwirtschaftlichen Betrieb erhalten und damit wenigstens teilweise zulässig sein könnten. Das Landratsamt wird aufgrund des Gesprächsergebnisses entscheiden, ob und welche Bauwerke auf dem Genz-Areal Schwarzbauten sind. Ein entscheidender Aspekt dabei ist, ob die von Genz angestrebte Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht Sinn macht. Gleichwohl hat Landrat Karl Roth in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass es in der "Causa Genz" trotz aller Gesprächsbereitschaft zu einer nachträglichen Privilegierung keine Kompromisse im Hinblick auf die übrigen Schwarzbauten auf der Maxhöhe geben werde, sofern sich die Beurteilungsgrundlagen nicht grundsätzlich ändern. Hierfür ist Günther Först, Fachbeauftragter für Stellungnahmen beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zuständig. Bei der Gemeinde Berg hatte Genz zuletzt einen Bauantrag zur Errichtung einer Güllegrube gestellt. Die war auch erteilt worden - allerdings nur unter der Maßgabe, dass ihm vom Landratsamt die Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb erteilt wird. Sollte als Ergebnis der Besprechung mit Ortstermin die Anerkennung der Genz'schen Gebäude als landwirtschaftlicher Betrieb abgelehnt werden, dürften die Abrissbagger vermutlich dennoch nicht schon am Folgetag auf dem Gelände stehen. "Auch für den Fall eines Erlasses von Beseitigungsanordnungen wegen fehlender Privilegierung der Gebäude", heißt es im Schreiben aus dem Innenministerium, könne im Hinblick "auf sich anschließende gerichtliche Auseinandersetzungen nicht beantwortet werden, wann mit der Herstellung gesetzlicher Zustände zu rechnen ist".

Mörserturm wird zerlegt

Der Mörserturm ist abgetragen worden. Aber auf dem Genz-Gelände stehen noch 33 Schwarzbauten. Foto: Fuchs

(Foto: Franz Xaver Fuchs)
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