Starnberg:Bürgerstiftung wartet auf Anträge

Förderanträge können wieder bei der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg eingereicht werden, so Geschäftsführer Gustav Huber. Die Frist endet am 29. September. In seiner Sitzung Mitte Oktober wird der Vorstand dann über die Vergabe der Fördergelder entscheiden. Gemeinnützige Institutionen des Landkreises, die sich in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, Jugend oder Sport engagieren, können einen Antrag stellen. Das Formular und alle Informationen gibt es auf der homepage www.buergerstiftung-starnberg.de.

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