Starnberg:Blutiger Ehestreit

38-jähriger Mann verletzt seine Frau mit dem Messer und kommt vor Gericht gerade noch mit Bewährungsstrafe davon

Von einer Messerattacke ihres Mannes trägt eine 27-jährige Frau wohl bleibende Schäden davon. Während eines Streits im Juli 2013 hatte der Ehemann sie verbal massiv bedroht und mit dem Messer vor ihrem Gesicht herumgefuchtelt. Als die Frau die Waffe beiseite schlug, um sich zu schützen, riss der 38-Jährige das Messer nach unten und durchtrennte die Beugesehne samt Nerven am rechten kleinen Finger der Frau. Während sie im Bad notdürftig ein T-Shirt um die blutende Wunde wickelte, sperrte der Mann die Haustür von innen ab, sicherte den Schlüssel in einer Kassette und weigerte sich, die Verletzte ins Krankenhaus zu fahren. Erst als er am nächsten Vormittag von der Arbeit kam, brachte er sie in die Klinik Seefeld - und behauptete, seine Frau habe sich beim Melonenschneiden verletzt. Bis heute kann das Opfer den kleinen Finger nicht bewegen. Am Amtsgericht Starnberg musste sich der Täter am Dienstag nicht nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung verantworten, sondern auch wegen körperlicher Misshandlung und Diebstahls von 50 Euro aus dem Geldbeutel seiner Frau.

Die Beziehung des Paares stand von Beginn an unter Spannung. Verwandte hatten die Ehe für den aus Syrien stammenden Mann angebahnt. Seine marokkanische Verlobte hatte in Paris erst noch ihre Ausbildung beenden wollen, doch er bestand darauf, dass sie zu ihm in den Landkreis Starnberg zog. Nach der Heirat im Februar 2013 stritt sich das Paar öfter. Ihrem Mann habe es missfallen, dass sie von ihrem Geld Deutschkurse besuchte, ein eigenes Konto hatte und manchmal spät von ihrer Arbeit kam, die sie sich gesucht hatte, schilderte die Frau vor Gericht das eifersüchtige, besitzergreifende Verhalten. Aus Angst habe sie sich nachts manchmal im Schlafzimmer eingesperrt. Erst nachdem ihr Mann sie sechs Tage nach dem Messerangriff mit einem Faustschlag aufs Ohr erneut traktiert hatte, flüchtete sie zu einer Nachbarin. Die holte Polizei und Notarzt.

Vor dem Schöffengericht stritt der 38-Jährige sämtliche Vorwürfe bis auf eine "reflexartige Ohrfeige" zunächst rundweg ab. Da die Geschädigte mit ihrer detaillierten, sachlichen Schilderung glaubwürdig wirkte und auch ein Arbeitgeber als Zeuge sie rundum positiv beschrieb, lenkte der Beschuldigte auf Anraten seines Anwalts ein. Nach kurzer Beratung räumte er bis auf einen Anklagepunkt, der fallen gelassen wurde, alles ein und entschuldigte sich bei seiner mittlerweile getrennt von ihm lebenden Frau. Das Gericht unter Richterin Brigitte Braun verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten: ein Strafrahmen, der gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zudem muss er an das Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen und ein zweijähriges Kontaktverbot einhalten.

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