Starnberg:Beschwerde beim Landratsamt

Bürgermeisterin Eva John moniert Abstimmung über Bürgerbegehren

Von Peter Haacke, Starnberg

Das vom Starnberger Stadtrat am 3. Juli mehrheitlich als unzulässig erachtete Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" hat ein Nachspiel: Bürgermeisterin Eva John bezweifelt in einem Schreiben an Landrat Karl Roth vom 12. Juli die Rechtmäßigkeit wesentlicher Aspekte des siebenteiligen Beschlusses. Sie meint, der Stadtrat hätte das Begehren zulassen müssen und hat den Vollzug des Stadtratvotums daher ausgesetzt, bis die Kommunale Rechtsaufsicht die Angelegenheit geprüft hat. Das Schreiben liegt der SZ vor.

Zur inhaltlichen Begründung verweist John auf Urteile des Verwaltungsgerichtshofs. Außerdem hält sie die Teilbegründung der Initiatoren des Begehrens, dass Abgase und Feinstaub eine "Gefahr für die Gesundheit der Bürger" darstellen, nicht für eine Tatsachenbehauptung, sondern für eine "Meinungsäußerung".

Überprüft werden soll auch der wegen persönlicher Beteiligung vollzogene Ausschluss von WPS-Stadtrat Klaus Huber an der Debatte. Huber hatte das Bürgerbegehren als Vorsitzender der Bürgerinitiative "Pro Umfahrung" maßgeblich mitinitiiert. Moniert wird zudem, dass die Stadträte und Rechtsanwälte Stefan Frey (CSU), Otto Gaßner und Patrick Janik (beide UWG) bis zur "Entscheidung über die Erteilung eines Mandats an einen Prozessbevollmächtigten" vom Gremium unentgeltlich als Bevollmächtigte beauftragt sind, an der Abstimmung darüber jedoch beteiligt waren.

Das Landratsamt hat das Schreiben bereits beantwortet, teilte Behördensprecher Stefan Diebl mit. John wird darin aufgefordert, die Mitglieder des Stadtrates umgehend über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten; weitere Details nannte Diebl nicht. Bereits im Juni hatte sich das Landratsamt zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geäußert; das Ergebnis war eindeutig negativ. Experten rechnen nun damit, dass allenfalls die Beteiligung von Frey, Gaßner und Janik - ebenfalls wegen persönlicher Beteiligung - an der Abstimmung unzulässig ist. Auf das mehrheitliche Gesamtvotum des Stadtrats (19:11 Stimmen) hatte dieser Umstand allerdings keinen Einfluss und dürfte somit auch keine rechtlichen Konsequenzen haben.

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