Starnberg:Beschlüsse, Aufträge und Protokolle

Am Rande der Stadtratsdebatte am 24. Juli hat sich ein Disput zwischen CSU-Stadtrat Stefan Frey und Starnbergs Bürgermeisterin ergeben. Frey wollte wissen, ob Eva John die Stadtratsbeschlüsse aus der nicht-öffentlichen Sitzung zum Gewerbeentwicklungsgebiet Schorn (18. Juli) vollzogen hat. John hatte diese Sitzung wegen eines Schülerkonzerts vorzeitig verlassen. Die Bürgermeisterin erklärte nun, dass es zur Schorn-Sitzung noch keine Protokollniederschrift gäbe, die Beschlüsse daher weder wirksam seien noch vollzogen werden könnten. Frey erinnerte an den "klaren Auftrag" an John, sie solle "umgehend den Vertrag unterzeichnen". Doch John beharrte auf einer "Wartefrist" - ohne einen konkreten Zeitpunkt für die Erstellung des Sitzungsprotokolls vom 18. Juli zu nennen.

Nun hat sich UWG-Stadtrat Otto Gaßner der Sache angenommen. Der Rechtsanwalt ist - ebenso wie Frey - der Ansicht, dass die Beschlüsse des Stadtrats zu Schorn "zeitsensitiv" und Zusagen der jetzigen Bundesregierung zu fixieren seien. Er stellt fest: "Die Aufnahme einer Niederschrift ( . . . ) hat keine konstitutive Wirkung in dem Sinn, dass Beschlüsse oder sonstige Bekundungen erst durch die Niederschrift mit rechtsbegründender Kraft entstünden." Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte bereits 1991: "Die Gültigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass die hierüber aufgenommene Niederschrift möglicherweise unrichtig oder mangelhaft ist." Man darf gespannt sein, wann John den Auftrag ausführen wird.

© SZ vom 29.07.2017 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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