Straßenausbausatzung:Auf Konfrontation

Der Starnberger Stadtrat hält daran fest, keine Beiträge mehr zum Straßenausbau zu erheben. Eine Aufhebung des Beschlusses, den die Rechtsaufsicht im Landratsamt forderte, lehnt er ab

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Stadt Starnberg lässt es im Hinblick auf die Straßenausbaubeitragssatzung, die in vielen bayerischen Kommunen als höchst umstritten gilt, auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen. Der Stadtrat bestätigte mit einer 19:11-Stimmenmehrheit am Montag den entsprechenden Aufhebungsbeschluss zur Satzung, den Bürgermeisterin Eva John wenige Wochen vor den Stadtratsneuwahlen im März verkündet hatte. Damit steht die Stadt im Gegensatz zur Kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt, die eine Aufhebung des - seinerzeit ohne Rückendeckung des nicht existenten Stadtrats - gefällten Beschlusses verlangt hat. Gleichwohl bittet der Stadtrat das Landratsamt darum, "von einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung, die zur Aufforderung der Aufhebung führen kann, abzusehen".

Der Abstimmung war eine ausführliche Debatte im Stadtrat vorausgegangen. Bürgermeisterin John präsentierte dem Gremium eine Vorlage, die den überaus komplexen Sachverhalt in den wichtigsten Punkten aus ihrer Sicht zusammenfasste. Das fünf Seiten umfassende Papier der Beschlussvorlage skizziert unter anderem die Entwicklung der Starnberger Straßenausbaubeitragssatzung seit ihrer Einführung im Jahr 2004, nennt Voraussetzungen zur Aufhebung der Satzung und geißelt zur Begründung "Ungerechtigkeit und Willkür durch kommunale Straßenausbausatzungen", die zudem bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Laut John ermächtigen die meisten Bundesländer - abgesehen von Berlin und Baden-Württemberg - ihre Kommunen mit ihren Kommunalabgabengesetzen (KAG) "zu ungerechten und willkürlichen Zwangsabgaben für den kommunalen Straßenbau". Durch deutlichen Druck und Vorgabe von relativ einheitlich gestalteten Mustersatzungen seien auch die bayerischen Kommunen "regelrecht gezwungen, solche Satzungen zu erlassen". Starnbergs Bürgermeisterin erkennt im KAG und der derzeitigen Praxis der Beitragserhebungen für Erneuerung und Verbesserung von Straßen einen Verstoß gegen die Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes. Die Straßen würden schließlich nicht nur von Anliegern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt. "Die willkürlichen und ungleichen Anwendungen sind ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz", heißt es in der Vorlage der Starnberger Stadtverwaltung.

Zudem verweist John auf die derzeit anhängige Petition "Straßen saniert - Bürger ruiniert! Weg mit der Straßenausbaubeitragssatzung", über die der bayerische Landtag zu befinden hat. Die Nutzung der Satzung führe zu einer gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung durch "Luxussanierungen" zu Lasten der Bürger.

Mit großem Interesse werden auch die übrigen Gemeinden im Landkreis Starnberg den Ausgang des Verfahrens verfolgen. Lediglich zwei Gemeinden erheben bislang keine Beiträge. Die Anhörungsfrist der Rechtsaufsicht endet am 6. Juli; bis dahin muss die Stadt Starnberg ihre Stellungnahme zur Aufhebung der Satzung abgegeben haben. Am Landratsamt wird man voraussichtlich nicht vor dem 15. Juli entscheiden: Dann ist im bayerischen Landtag eine Expertenanhörung geplant, die möglicherweise bayernweit Auswirkungen auf die bestehende Gesetzgebung haben wird.

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