Starnberg:Anträge auf Kulturförderung

Anträge auf Kulturförderung für 2018 können bereits jetzt bis spätestens 30. Oktober beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung "überörtlichen Charakter" hat. Gemäß der Leitlinien zur Kulturförderung kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet unterstützen, soweit es überörtliche Bedeutung aufweist. Voraussetzung: Empfänger müssen in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen, die Finanzierung des Projekts muss gesichert sein. Bei der Entscheidung über eine Förderung werden verschiedene Aspekte - Bereicherung der kulturellen Vielfalt, Besucherzahlen, Jugendförderung und Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus - herangezogen. Das Antragsformular gibt's online unter www.lk-starnberg.de/kultur. Für Fragen steht Kulturreferentin Barbara Beck (Telefon 08151/148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de) zur Verfügung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: