Seeshaupt:Lido-Eigentümer soll nachbessern

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Seeshaupter sind von den Plänen im Staugebiet nicht überzeugt

Am neuen Hotel Lido - laut Transparent "The Starnbergsee Hideaway" - wird eifrig gebaut. Die Kaiser GmbH verspricht die Fertigstellung für das kommende Jahr. Die Pläne für die Südseite der St. Heinricher Straße muss der Investor aber noch aufschieben. Eine "Lodge" sollte anstelle des alten Mühlengebäudes entstehen, dazu fünf Baumhaus-Chalets mit allem nötigen Komfort. Hier will Besitzer Lars Kaiser das Wellness-Angebot des Hotels ausbauen.

Der Seeshaupter Gemeinderat hatte sich von dem Bauvorhaben mitten im Staugebiet der Ach allerdings wenig angetan gezeigt. Er leitete ein Prüfungsverfahren ein, um schon vor weiteren Planungsschritten die Stellungnahmen der Fachbehörden abzufragen. Diese fielen teils durchaus heftig aus: Das Wasserwirtschaftsamt befand, das Vorhaben sei abzulehnen, bis es einen genehmigten Sanierungsplan für die Staumauer der Ach gebe. Der Besitzer müsse "seine Hausaufgaben machen", hieß es in dem Schreiben. Auch die Regierung von Oberbayern zeigt sich skeptisch. Sie hält bei einer Grundfläche von 400 Quadratmetern für die Lodge und je 50 Quadratmetern für die Baumhäuser die Bebauung alles andere als zurückhaltend, obwohl dies an dieser Stelle aus Naturschutzgründen geboten sei.

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten wertet die Fläche als Wald und damit als vorrangige FFH-Schutzfläche (Fauna-Flora-Habitat), überdies sei aus Sicherheitsgründen ein Abstand der Gebäude zu den Bäumen von mindestens 15 Metern einzuhalten. Drei der Baumhäuser würden klar den Wald schädigen. Die Natura 2000-Richtlinie stehe einer derartigen Bodennutzungsveränderung ohnehin entgegen.

Nicht zuletzt wegen der Reaktion des Amts lehnte der Seeshaupter Städtebauplaner Rudolf Reiser aus München die Bauleitplanung für dieses Projekt rundweg ab. Die Seeshaupter Gemeinderäte wollten "die Tür", so Ulrike Xylander, aber nicht ganz zuschlagen. Man sei ja schließlich auch an der Dammsanierung interessiert. Petra Eberle ergänzte, die Situation am Ortseingang könne durchaus verschönert werden. Die Räte beschlossen, die Bebauungsplanänderung nicht einzuleiten. Der Bauwerber müsse eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und womöglich eine entsprechende Überprüfung vorlegen, dann könne man sich mit den Plänen erneut befassen.

© SZ vom 26.11.2016 / kiah - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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