Seefeld:Feuerwehrmann als Brandstifter

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Ein 45-Jähriger zündete Holzhütte und Scheune an, das Gericht verurteilt ihn zur Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Christian Deussing

SeefeldDer psychische Druck, unter dem er stand, war damals wegen beruflicher und familiärer Probleme offenbar so extrem gewesen, dass der Mann ein Ventil brauchte - und zündelte. Weil er am 9. März vorigen Jahres und nur 15 Tage später bei Hechendorf und Seefeld eine Holzhütte und eine Scheune angezündet hatte, musste sich der 45-Jährige am Donnerstag wegen Brandstiftung vor dem Schöffengericht Starnberg verantworten. Der Ex-Feuerwehrmann gestand und bereute die Taten. Im ersten Fall hatte er beim Löschen noch seinen Kameraden geholfen, die ihn später aus der Feuerwehr ausschlossen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten gestern zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu therapeutischen Auflagen, denn eine verminderte Schuldfähigkeit wurde nicht ausgeschlossen. Der Familienvater nahm das Urteil an.

Es war ein seelischer Hilfeschrei, das alles tut mir wahnsinnig leid", sagte der Mann im Prozess. Eigentlich sei er nur herumgefahren und habe dann die Holzhütte im Wald mit einem Feuerzeug angezündet. Der Schuppen brannte komplett ab, der Schaden betrug laut Anklage rund 5000 Euro. Beim zweiten Mal hatte der Mann noch vorher einen Grillanzünder gekauft und Spiritus als Brandbeschleuniger dabei, um die kleine Scheune anzuzünden. Eine Passantin hatte die ersten Flammen zufällig noch rechtzeitig mit einem Eimer Wasser löschen können. Zeugen hatten danach den Mann unweit des Tatorts gesehen - er gestand kurz darauf bei der Polizei auch seine erste Brandstiftung

Vor Gericht betonte der Angeklagte nun, dass er keine Menschen gefährdet habe. Denn beide Hütten seien von außen mit Vorhängeketten verschlossen gewesen. Positiv wurde ihm in der Verhandlung angerechnet, dass er den Schaden freiwillig mit 8500 Euro beglichen und zudem geholfen habe, den Brandschutt zu beseitigen.

Ein Gutachten attestierte dem Angeklagten, sich damals in einer depressiven Phase mit "verschärften Konflikten" im seelisch-privaten Bereich befunden zu haben. Die Brandstiftungen könnten eine "Entlastungsfunktion" gehabt haben. Richterin Brigitte Braun hofft nun, dass ein Bewährungshelfer und regelmäßige Therapiegespräche den 45-Jähren noch stabiler machen. Er sollte seine Probleme aufarbeiten, damit so etwas "nicht wieder passiert", sagte Braun.

Das Gericht blieb unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin. Die Anklagevertreterin hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe mit 4000 Euro als Geldauflage verlangt, die an eine soziale Einrichtung zu zahlen sei. Sie erklärte, dass die erste Tat bei sehr trockenem Wetter leicht zu einem Waldbrand hätte führen können. Die Verteidigerin betonte dagegen in ihrem Plädoyer, dass ihr Mandant damals "nichts beschönigt und gleich reinen Tisch gemacht" habe. Er habe die Brandstiftungen nicht aus Langeweile begangen, sondern sich in einer "ganz brenzligen psychischen Situation befunden" - wofür er offensichtlich dieses Ventil gesucht habe, meinte die Anwältin.

© SZ vom 11.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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