Seefeld:Diebischer Lagerist

41-Jähriger wird zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

Von Armin Greune, Seefeld

Mehr als fünf Jahre hat es gedauert, bis die Justiz einen Lageristen zur Verantwortung ziehen konnte, der in großem Stil zahnmedizinische Geräte entwendet haben soll. Der heute 41-jährige Münchner war angeklagt, aus dem Seefelder Lager der Firma Espe unter anderem ein Verbrennungssystem und Spezialleuchten gestohlen zu haben; der Gesamtwert der Beute wurde auf 4500 Euro beziffert.

Die Ermittler kamen dem Lagerarbeiter auf ziemlich kuriose Weise auf die Spur: Im April 2011 hielt die Polizei in München einen inzwischen 39-jährigen Autofahrer an, der zuvor eine rote Ampel überfahren hatte. Bei der Kontrolle entdeckten die Streifenbeamten auf dem Rücksitz fünf große Schachteln mit nagelneuen medizinischen Geräten von Espe, die der 39-Jährige offenbar weiter verschieben wollte. Über die Anruferliste seines Handys fand man als potenziellen Lieferanten den 41-Jährigen, der damals bei Espe als Leiharbeiter beschäftigt war.

Während der nun Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg, musste der 39-Jährige vor dem Starnberger Amtsgericht aussagen: Das Verfahren gegen ihn war eingestellt worden, weil er inzwischen wegen anderer Fälle von Hehlerei zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der als Zeuge geladene und aus Stadelheim vorgeführte Mann gab an, er habe die Geräte weder von dem 41-Jährigen noch von jemand anderem gekauft: "Ich sollte sie nur übergeben". In wessen Auftrag wollte er aus Angst vor dem Betreffenden nicht sagen: "Für die kleine Sache setze ich meine Gesundheit nicht aufs Spiel". Warum er aber den 41-Jährigen damals angerufen habe, könne er nach der langen Zeit beim besten Willen nicht mehr sagen.

Ein ehemaliger Vorgesetzter bei Espe stellten dem Angeklagten ein gutes Zeugnis aus und beschrieb ihn als "zuverlässig und liebenswert". Als er wegen der Vorwürfe entlassen wurde, habe der Lagerist gesagt, "er sei da in was reingeschlittert und bedroht worden, damit er was stiehlt", sagte der Zeuge aus. Richterin Brigitte Braun sprach den 41-Jährigen schließlich schuldig und verurteilte ihn zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe mit einer Geldauflage von 1200 Euro.

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