Satzung gestrichen:Ende eines Ärgernisses

Die Stadt Starnberg verabschiedet sich von der bei Anliegern ungeliebten Straßenausbausatzung. Laut Bürgermeisterin Eva John, die derzeit allein entscheidet, soll von April an Schluss sein

Von Peter Haacke, Starnberg

Es ist ein sperriges Wort, das bei unmittelbar Betroffenen in schöner Regelmäßigkeit für größten Unmut sorgt: die Ausbaubeitragssatzung. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass Anlieger einen erheblichen finanziellen Beitrag leisten müssen, wenn Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze, Grünanlagen oder Kinderspielplätze in unmittelbarer Nachbarschaft ausgebaut oder saniert werden. Doch damit ist es in Starnberg nun vorbei: Vom 1. April an, so hat es Bürgermeisterin Eva John beschlossen, wird die seit Oktober 2004 gültige Satzung der Stadt aufgehoben. Sie folgt damit einer Forderung, die bereits von CSU, UWG und SPD erhoben worden war.

Als ungerecht, unausgewogen und unsozial wurde sie schon lange von vielen empfunden, für betroffene Bürger stellt die Ausbaubeitragssatzung eine als unnötig empfundene Last dar. Rund zwei Drittel aller bayerischen Kommunen haben einen entsprechenden Passus in ihrer Gemeindeordnung. Doch seitdem die Landeshauptstadt München sich im Januar von der umstrittenen Regelung verabschiedete, die Bürger über Gebühr zur Kasse bat, wächst auch in anderen Städten die Bereitschaft, den Passus zu streichen. Insbesondere wenn Straßen saniert werden mussten, gab es Protest bei den Anwohnern.

In Starnberg aber dürften sich Auseinandersetzungen zu diesem Thema nunmehr erledigt haben, Bürgermeisterin John präsentierte am Montag die "Aufhebungssatzung zur Ausbausatzung": Die Stadt erhebt künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr von Anliegern, die Straßenausbaubeitragssatzung wird abgeschafft. John begründete ihren Entschluss, der ohne das Votum des derzeit nicht existenten Stadtrats zustande gekommen war, unter anderem mit den Kosten: Binnen der letzten elf Jahre wurden knapp 1,4 Millionen Euro eingenommen. Dem gegenüber stehen jährlich etwa 80 000 Euro an Sach- und Personalkosten. Zudem hatte sich die Stadt oft genug nicht oder nur teilweise an die Satzung gehalten und gewährte regelmäßig Ausnahmen von der Zahlungspflicht, etwa bei Installation der Straßenbeleuchtung in Perchting, der Straßenerneuerung in Leutstetten oder jüngst beim Bau des Rad- und Fußweges in der Leutstettener Straße.

Neben Pöcking und Krailling, die bislang auf eine finanzielle Beteiligung ihrer Bürger verzichten, ist Starnberg damit die dritte Kommune im Landkreis, die Sanierungsvorhaben allein aus dem eigenen Etat stemmen wird. "Es war immer wieder die Rede davon, die Satzung aufzuheben", sagte John. Besonders beeindruckt habe sie die derzeit laufende Petition zum Thema: "Man kann den Leuten nicht mehr erklären", sagte John, "wo der Vorteil dieser Satzung sein soll" - zumal der Verlust der Vorschrift kaum einhergeht mit finanziellen Einbußen: Durch eine Erhöhung der Grundsteuer erwartet John rund 200 000 Euro Mehreinnahmen, "und da kriegen wir auch den Straßenausbau hin", sagte John. Schwierigere Sonderfälle und Details könne die Stadt über städtebauliche Verträge regeln. Man habe sich "viele und lange Gedanken gemacht" zu dieser komplexen und umstrittenen Materie, sagte John. Aber die strittige Satzung sei eben nicht vorgeschrieben - auch wenn sie der Bayerische Städtetag empfiehlt.

Aus Sicht von John führen die "anhaltend solide finanzielle Lage der Stadt Starnberg" einerseits und der geringe Ertrag aus Straßenausbaubeiträgen andererseits im Ergebnis dazu, "dass die Leistungsfähigkeit der Stadt im Hinblick auf erforderliche Straßenausbaumaßnahmen auch ohne diese Beiträge für die Zukunft zuverlässig gewährleistet ist". Im Klartext: Werden Bürgersteige saniert, neue Lampen montiert oder Straßenbeläge erneuert, wird die Nachbarschaft nicht mehr zahlen müssen - eine gute Nachricht für die Starnberger.

Gespannt darf man sein, welche Signalwirkung die Entscheidung aus der Kreisstadt auf die übrigen Kommunen des Landkreises haben wird. In Andechs etwa wird erbittert um die Satzung gestritten, in Gilching rechnen einige Anwohner mit dem Schlimmsten. Alles eine Geldfrage - die in Starnberg bald geklärt sein dürfte: John will in 14 Tagen den überfälligen Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 vorlegen.

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