Rechtliche Auseinandersetzungen :Auf der Schattenseite

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Stadtrat Otto Gaßner will sein Grundstück bebauen. Die Sache landet vor Gericht

Von Otto Fritscher, Starnberg

Johann Oswald setzt sich eine schwarze Mütze auf, es ist nasskalt an diesem Nachmittag. Der Vorsitzende Richter der elften Kammer am Münchner Verwaltungsgericht steht mit seinen vier Kollegen auf einem von Pfützen übersäten Grundstück an der Starnberger Vordermühlstraße. Die Kammer berät gerade darüber, ob das Baufenster - also die Fläche auf einem Grundstück, die bebaut werden darf - verschoben werden kann oder nicht. "Das Doppelhaus mit den zwei Wohnungen soll nicht komplett im Schatten liegen, deshalb würden wir es gerne um neun Meter versetzen", erklärt Christian Langgartner, der als Rechtsanwalt den Bauwerber und Starnberger Stadtrat Otto Gaßner (UWG) vertritt.

Langgartner steht mit einem Grüppchen Menschen etwas abseits, denn das Gericht will ungestört die Sache "Prof. Dr. Otto Gaßner gegen Freistaat Bayern, beigeladen: Stadt Starnberg wegen Vorbescheid" beraten. Auch Christian Gaßner, Sohn des Bauwerbers, Rebecca Zettl, die Baujuristin des Starnberger Landratsamts, und Michael Christian vom Stadtbauamt müssen sich gedulden. Es scheint nicht ganz einfach zu sein für das Gericht, sich zu einer Entscheidung durchzuringen, oder zumindest - wie dies in solchen Verhandlungen üblich ist - eine Tendenz erkennen zu lassen. "Ein paar Meter machen einen Unterschied", beharrt Langgartner auf seiner Auffassung, als er am mit den Vertretern von Landratsamt und Stadt über Kompromissmöglichkeiten diskutiert. Auf das Grundstück, das auf sozusagen direkt auf der Rückseite des Starnberger Schlossbergs liegt, kommt tatsächlich wenig Sonnenlicht, da der steile Hügel das Areal besonders im Winter abschattet.

Die Lebensqualität der künftigen Hausbewohner ist für Richter Johann Oswald indes kein Kriterium, dem Gericht geht es allein ums Baurecht. Und da macht Oswald die Behördenvertreter auf einen gravierenden Fehler im Bebauungsplan aufmerksam: Ein zu pflanzender Baum ist so eingezeichnet, dass dessen Krone ins Baufenster hineinreichen würde. Was nicht zulässig ist. Über die möglichen Konsequenzen macht Oswald nur Andeutungen. Kann sein, dass der Bebaungsplan "teilunwirksam" ist, was zur Folge hätte, dass das Baufenster neu situiert werden kann; es könnte aber auch der gesamte Bebauungsplan "unwirksam" sein, wegen des falsch gesetzten Baumes.

Oswald empfiehlt den Parteien, sich nochmals zusammenzusetzen und sich zu einigen. "Sonst müssen wir das heute entscheiden." Das wollen weder die Behörden noch Gaßners Anwalt riskieren. Nach Ostern soll es ein Gespräch geben. Und Christian Gaßner sagt noch: "Vielleicht gibt es doch einen politischen Hintergrund." Stadtrat Otto Gaßner gehört zu den Kritikern von Bürgermeisterin Eva John

© SZ vom 17.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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