Prozess:Streit unter Schülern eskaliert

Schöffengericht verurteilt polizeibekannte Brüder wegen Körperverletzung

Von Christian Deussing, Gilching

Ein Streit zwischen zwei Schülern aus Gilching schwelte schon länger und eskalierte in gegenseitigen Beleidigungen per Internet-Chat. Schließlich kam es zu einem Angriff mit Ohrfeigen und Fußtritten. Die Angreifer hat das Amtsgericht nun zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 17-Jähriger und sein 24-jähriger Bruder lockten laut Anklage ihr Opfer mit einer gezielten Provokation aus seiner Wohnung. Als der Schüler über einen flachen Balkon sprang und wütend angelaufen kam, schritt der 24-Jährige ein und verpasste dem Widersacher eine heftige Watschn; er soll auch noch auf das Opfer eingetreten haben. Diesen Tatablauf, der sich im September 2016 abspielte, sah das Starnberger Jugendschöffengericht als erwiesen an und verurteilte die wegen anderer Delikte polizeibekannten Brüder wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Der jüngere der beiden erhielt eine Jugendstrafe von 13 Monaten auf Bewährung und muss 40 Sozialstunden ableisten. Bei der Strafe wurde ein vorheriges Urteil wegen mehrfachen Betrugs und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen einbezogen. Der ältere, der zugeschlagen hatte, muss 2800 Euro Geldstrafe bezahlen. Nach Ansicht von Jugendrichter Ralf Jehle hatte der Jüngere die Abreibung gezielt eingefädelt und zugeschaut, wie sein bulliger Bruder zuschlug. Das gab der 24-jährige Müllwerker in der Verhandlung zu, stritt aber ab, mit Stahlkappenschuhen getreten zu haben. Der Angeklagte beteuerte, er sei an dem Abend vom Schwimmen gekommen und habe wie immer Turnschuhen getragen, was eine Zeugin bestätigte. Doch der Staatsanwalt hielt das für eine Lüge, ohne das beweisen zu können.

"Er hat mich provoziert und ich bin ausgerastet", erzählte das 17-jährige Opfer über das Geschehen auf der Straße vor seiner Wohnung. Er habe nicht damit gerechnet, dass sein Widersacher seinen Bruder mitbringen würde. Die Situation hatte auch der Vater des 17-Jährigen mitbekommen, der hinzueilte. "Mein Sohn hat auf dem Rücken gelegen und der andere kniete auf ihm", berichtete er als Zeuge. Er habe den Mann deshalb im Schwitzkasten weggezogen.

Der Verteidiger des jüngeren Bruders plädierte auf Freispruch. Es sei kein gemeinsamer Tatplan zu erkennen, vielmehr sei der Vorfall eine "momentane Eskalation" gewesen. Sein Mandant habe den 17-Jährigen nur zur Rede stellen wollen. Der habe den Angeklagten zuvor einmal geschlagen und sei dafür verurteilt worden. Die Verteidigerin des älteren Angeklagten forderte ebenfalls Freispruch. Schließlich sei er aggressiv angegangen worden. Zudem sei eine Absprache nicht zu belegen. Doch das sah das Schöffengericht offenkundig anders und verurteilte das Brüderpaar.

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