Prozess:Holocaust-Leugner unter Auflagen wieder frei

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen deutsch-kanadischen Holocaust-Leugner aus Tutzing ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der 63-Jährige muss sich, wie berichtet, seit Montag gemeinsam mit seiner Schwester vor 3. Strafkammer am Landgericht München II wegen Volksverhetzung verantworten. Vor Beginn der Verhandlung hatte der Tutzinger mehrmals die rechte Hand zum "Hitler-Gruß" erhoben.

Wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München I mitteilt, habe die Behörde, als sie am Montag von dem Vorfall erfuhr, umgehend ein Ermittlungsverfahren gegen den Tutzinger wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation eingeleitet. Zudem habe das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I einen Haftbefehl gegen den 63-Jährigen erlassen. Noch am Nachmittag sei dem Tutzinger im Gericht die Festnahme erklärt worden. Am Ende des ersten Verhandlungstages sei der 63-Jährige in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt worden, wo er die Nacht habe verbringen müssen.

Am Dienstagmorgen sei der 63-Jährige einem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe den Haftbefehl allerdings nach Abwägung aller Umstände unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Tutzinger habe seine Reisepässe hinterlegen sowie eine Sicherheitsleistung zahlen müssen. Außerdem habe er eine "engmaschige Meldeauflage" erhalten. Die Schwester des 63-Jährigen befindet sich bereits seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I dauern an.

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