Prozess:Altenpfleger nutzt Kreditkarte seiner 77-jährigen Patientin - Gefängnis

Phishing

Der Pfleger soll mehrmals eine fremde Kreditkarte genutzt haben.

(Foto: Spata/dpa)

Der Schaden liegt bei 27000 Euro. Der 43-Jährige zahlt das Geld zurück - und das Landgericht reduziert die Haftstrafe.

Von Andreas Salch

Ein Alten- und Krankenpfleger aus Starnberg, der mit den Kreditkarten einer Seniorin eingekauft und Geld von deren Konto an Bankautomaten abgehoben hat, ist deshalb wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs vor dem Landgericht München II zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Bei dem Opfer handelt es sich um eine 77-jährige Seniorin, in deren Haus der Angeklagte wohnte, um sie rund um die Uhr betreuen zu können. Ohne Wissen der Frau kaufte der Pfleger in einem Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig mit deren Kreditkarten in Drogerien und Supermärkten ein und hob zudem Geld vom Konto der 77-Jährigen ab. Der Schaden beläuft sich auf knapp 27 000 Euro.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Starnberg den Pfleger zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Gegen diese Entscheidung hatte der Angeklagte, aber auch die Staatsanwaltschaft Berufung vor dem Landgericht München II eingelegt. Die Verteidiger des 43-Jährigen, Rechtsanwalt Christian Gerber und sein Kollege Manuel Weber, forderten in der Verhandlung vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft indes wollte eine Verurteilung zu einer weitaus längeren Gefängnisstrafe. Deren Vertreter forderte in seinem Plädoyer, nunmehr zwei Jahre und neun Monate Haft. Das Gericht hielt dem 43-Jährigen in seinem Urteil jedoch zugute, dass er im Gegensatz zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht geständig war und ein Täter-Opfer-Ausgleich zustande kam. Einen Tag vor Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte einen Betrag in Höhe von 28 000 Euro auf ein Nachlasskonto der inzwischen gestorbenen Seniorin eingezahlt.

Die Frau hatte den Pfleger in ihrem Testament sogar als Miterben eingesetzt. Sie war kurz vor dem Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht gestorben. Der inzwischen bereits ebenfalls gestorbene Ehemann hatte gegen den Pfleger vor mehreren Jahren schon einmal Anzeige erstattet, weil dieser mit den Kreditkarten seiner Frau 20 000 Euro von deren Konto abgehoben hatte. Das Ehepaar trennte sich daraufhin von dem 43-Jährigen, stellte ihn später aber wieder ein, da es mit den neuen Pflegekräften nicht zufrieden war. Die 20 000 Euro, die der Alten- und Krankenpfleger vom Konto der Frau abgehoben hatte, zahlte er ihr später wieder zurück.

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