Politik:Stadträte beharren auf Sonderprüfung

Die UWG will wissen, wohin in den Jahren 2015 und 2016 Millionenbeträge der Kreisstadt geflossen sind

Von Peter Haacke, Starnberg

Es war eine schallende verbale Ohrfeige für Starnbergs Bürgermeisterin, und sie zeigte Wirkung: Ohne jeden Kommentar beendete Eva John am Montag im Stadtrat die Debatte zur "Prüfung der Aufstellung und des Vollzugs der Haushalte 2015 und 2016 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband" (BKPV). Die von der UWG beantragte Prüfung soll klären, wie und wozu in nur zwei Haushaltsjahren städtische Finanzmittel in Millionenhöhe ausgegeben wurden. Dazu sollen alle Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 100 000 Euro aufgelistet und alle Verträge untersucht werden, die den Spielraum der Stadt auch übers Jahr 2016 hinaus einengen. Doch der BKPV zeigt offensichtlich keinerlei Interesse an einer Sonderprüfung - bislang jedenfalls. Denn unklar ist, welche Infos der Verband von der Stadtverwaltung bekam.

Schon lange fragen sich viele: Wo ist das Geld nur geblieben? Ein zweistelliger Millionenbetrag aus den Rücklagen - quasi das städtische Sparkonto - wurde bis auf einen kümmerlichen Rest abgeschmolzen. Und 17 Millionen Euro aus dem Verkauf der Abwasserkanäle wurden bereits ausgegeben. Doch wofür? Zur Begründung ihres Antrags führt die UWG für die Jahre 2015/16 eine "Sondersituation" an: Die Bürgermeisterin war von Dezember 2014 bis Mai 2015 ohne Stadtrat allein für die Belange der Stadt zuständig. In dieser Zeit erstellte sie in Eigenregie den Haushalt 2015. Und auch der Haushalt 2016 wurde aufgrund des Fehlens eines Kämmerers in großer Eile nur mit einem Minimum der üblichen Vorberatungen beschlossen - schwer nachvollziehbar für den Stadtrat. "Hinzu tritt die Tatsache, dass nach unserer Wahrnehmung die Amtsführung der Bürgermeisterin über weite Strecken von Intransparenz und eigenmächtigem Vorgehen geprägt ist", heißt es im Antrag. Die Sonderprüfung soll daher auch dazu dienen, wieder eine "vertrauensvolle Arbeitsgrundlage zwischen Stadtrat und Bürgermeisterin herzustellen", sagte Patrick Janik (UWG).

Doch der BKPV scheint dem Ansinnen nicht nachkommen zu wollen. Stadtkämmerer Thomas Deller las aus einem Schreiben des Verbands vor: Zwar sind besondere Prüfungen auf Antrag seiner Mitglieder oder auf Ersuchen der Rechtsaufsichtsbehörden möglich. Doch im konkreten Fall sei der Auftrag zu weitreichend, zumal der UWG-Antrag ohnehin nicht Grundlage einer Sonderprüfung sein könne. Janik erkannte in der Reaktion des BKPV einen "satirischen Wert". Er plädierte dafür, den Verband stärker in die Pflicht zu nehmen. Eine Prüfung erfolge in jedem Fall - zur Not durch private Wirtschaftsprüfer oder einen anderen "Bluthunde-Verband".

Otto Gaßner sprach Klartext: John habe beim Verkauf des Wangener Weihers und dem Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung rechtswidrig gehandelt. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte sei keine Selbstverständlichkeit mehr - und John "nicht fähig, die Leitung ordnungsgemäß zu organisieren" mit Sitzungen bis weit nach Mitternacht. Berichte zu wichtigen Themen stehen seit Monaten aus, Akteneinsicht durch Stadträte werde verweigert ("erschütternd, was uns vorgelegt wurde"), Anträge verschleppt und Korrespondenz mit der Rechtsaufsicht verschwiegen. Entscheidend aber werde die Frage sein, welche Informationen der BKPV erhalten hat. John schwieg zu diesem Punkt. Vom Verband gab es am Dienstag keine Stellungnahme.

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