Percha:Isarland: Gericht bestätigt Vorkaufsrecht

Im Streit um das Gestüt Isarland hat das Ehepaar Rothenfußer einen Rückschlag erlitten. In der gerichtlichen Auseinandersetzung wurde das Vorkaufsrecht des Bauernverbands in erster Instanz für rechtens erklärt. Damit käme der Nachbar Andreas Wunderlich als Käufer zum Zug. Wie der Anwalt des Ehepaares, Josef Deuringer, mitteilte, wollen seine Mandanten aber weiter für das Gestüt kämpfen. Man werde voraussichtlich Beschwerde gegen das Urteil einreichen, so Deuringer. Das Ickinger Ehepaar hatte das Gestüt 2013 von der Stadt München erworben. Die Sache ging allerdings vor Gericht. Der Grund war, dass eine landwirtschaftliche Fläche nicht ohne weiteres an Nicht-Landwirte verkauft werden darf. Da Rothenfußer zum Stichtag noch kein Landwirt war, konnte der Bauernverband ein Vorkaufsrecht geltend machen. Denn der Pferdehofbetreiber Wunderlich, der eine Ausbildung vorweisen konnte, hatte sein Interesse angemeldet. Nach der Entscheidung könnte dieser den Kaufzuschlag erhalten.

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