Kommentar: Contra Ortsgestaltungsatzung:Privatvergnügen der Bürger

Was die Bürger in ihren Gärten oder auf ihren Terrassen tun, geht niemanden etwas an

Von Astrid Becker

Es mag nachzuvollziehen sein, dass Gemeinderäte ein Wörtchen mitreden wollen, wenn es um das Ortsbild geht. Mischen sie sich dabei aber in private Bereiche ein, handeln sie schlicht und ergreifend übergriffig. Ein Garten ist so ein privater Bereich. Aus Sicht des Artenschutzes mag es noch angehen, als Bepflanzung nur heimische Hölzer vorzuschreiben. Ebenfalls klar dürfte es sein, dass sich jeder Mensch an bestimmte Regeln halten muss und andere nicht durch sein eigenes Handeln stören oder gar gefährden darf.

Absolut nicht nachvollziehbar ist jedoch die Idee, Grundstücksbesitzern vorzuschreiben, anderen Menschen Einblicke in den eigenen Garten gewähren zu müssen - zumal das Recht auf Privatsphäre sogar als Menschenrecht tief in allen modernen Demokratien verankert ist. Dazu gehört auch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit - das bedeutet aber auch, dass sich ein Mensch unbehelligt vor neugierigen Blicken in seinem Garten so bewegen kann, wie er es gern will.

Es geht niemanden etwas an, ob ein Mensch auf seinem eigenen Grund und Boden der Freikörperkultur frönt, welchen Kuchen er am Sonntagnachmittag auf der Terrasse zu sich nimmt, ob er im Winter hundert Schneemänner baut statt nur einen, auf Gartenzwerge steht oder im Sommer lieber draußen auf seinem Rasen übernachtet als in seinem Bett. Das alles ist das Privatvergnügen jedes Einzelnen und sollte es auch bleiben.

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