Oberpfaffenhofen:Naturschützer dürfen nicht klagen

Im Rechtsstreit um die Öffnung des Sonderflughafens für Geschäftsflieger, hat der Bund Naturschutz, der zu den Klägern gehört, eine Niederlage erlitten.

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Oberpfaffenhofen - Im Rechtsstreit um die Zulassung von Geschäftsreiseflugverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen stehen wichtige Entscheidungen in den kommenden Wochen an. Die große Fragen bei allen Beteiligten lautet: Welche Berufung lässt der zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zu? Unter anderem haben Weßling und Germering sowie der Flughafenbetreiber Edmo und der Bund Naturschutz Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Zur Erinnerung: Die Verwaltungsrichter genehmigten zwar Geschäftsflugverkehr in Oberpfaffenhofen, zogen aber strengere Lärmgrenzen. Eine erste Entscheidung gibt es schon: Der Bund Naturschutz als einer der Kläger ist aus dem Rennen. Wie am Dienstag der Verwaltungsgerichtshof mitteilte, lehnte er die Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Das Verwaltungsgericht hatte die Zulässigkeit der Klage des BN verneint, da der Kläger nicht klagebefugt sei. Diese Entscheidung hat der VGH nun bestätigt. Für die kommende Woche kündigte eine VGH-Sprecherin zwei weitere Entscheidungen an, bei denen es sich auch um Ablehnungen handeln soll. Wie aus Juristen-Kreisen zu erfahren ist, könnte Germering darunter sein.

© SZ vom 22.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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