Krailling/Starnberg:Verlobte in den Bauch geboxt

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Junger Mann muss eine Geldstrafe bezahlen

Von Armin Greune, Krailling/Starnberg

Sie haben sich erst zwei Monate gekannt, doch die Liebe muss so groß gewesen sein, dass schon von Heirat gesprochen wurde. Der heute 23-jährige Mann war bereits zu seiner zwölf Jahre älteren Freundin und deren elfjähriger Tochter gezogen, als es im vergangenen April in der Kraillinger Wohnung zum großen Krach kam. Dabei soll der Mann seine Verlobte bedroht, gewürgt, geschubst und in den Bauch geboxt haben, obwohl oder gerade weil er dachte, sie wäre schwanger. Nun wurde er deswegen vom Starnberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Zur Hauptverhandlung war es gekommen, weil der 23-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu 40 Euro eingelegt hatte. Doch das Opfer, das seit dem Vorfall keinen Kontakt mehr mit ihm hatte, belastete ihn schwer: Ihr Verlobter habe sie zweimal gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam. Zudem habe er gedroht, sie umzubringen. Von den Attacken trug die 35-Jährige Prellungen im Gesicht und am Rücken sowie Blessuren an der Hand davon. "Mein Arm war fast gebrochen", sagte die Frau aus, sie habe drei Wochen lang Schmerzen verspürt. Noch heute leide sie wegen dieser Auseinandersetzung an Albträumen.

Es sei nicht der erste Krach gewesen, den das Paar lautstark ausgetragen habe: "Streit hatte es schon öfter gegeben wergen seiner Trinkerei", sagte die 35-Jährige. Der Angeklagte wiederum schilderte, wie seine damalige Freundin eine Woche zuvor mit der Fernbedienung auf ihn eingeschlagen hätte. Ungeklärt blieb, ob sie am Tattag zunächst ein Weißbierglas nach ihm oder zu Boden geworfen hatte.

Obwohl auch der Staatsanwalt der Tat "eine gewisse Provokation" zu Grunde legte, empfahl er dem Angeklagten dringend, dessen Einspruch nur auf die Strafhöhe zu beschränken. Mit 90 Tagessätzen blieb Richterin Christine Conrad gerade unterhalb der Grenze, ab der Geldstrafen ins Führungsregister eingetragen werden: "Ich hoffe, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war", meinte sie. Außer den 2700 Euro und Gerichtskosten kommen auf den 23-Jährigen noch weitere Forderungen zu: Die 35-Jährige ließ sich als Nebenklägerin von einem Anwalt vertreten, der wohl auch zivilrechtliche Ansprüche stellen wird.

© SZ vom 04.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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