Krailling/München:Wegen Beihilfe verurteilt

Bewährungsstrafen für die Ex-Mitarbeiter von Technosan

Während Alexander C. als Chef der Umwelttechnikfirma Technosan aus Krailling wegen Betrugs und illegaler Giftmüllentsorgung zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, kamen seine drei Ex-Mitarbeiter vor dem Landgericht München II wegen "Beihilfe" mit Bewährungsstrafen unter zwei Jahren Freiheitsentzug beziehungsweise einer Verwarnung davon. Die Richter befanden, dass der Firmengründer der Drahtzieher bei den betrügerischen Müllgeschäften gewesen sei und dabei Kunden wie die Bahn AG gewerbsmäßig getäuscht habe. Der Gesamtschaden wird auf etwa 3,7 Millionen Euro geschätzt. Das Kalkül der Verteidiger von Alexander C. ist somit nicht ganz aufgegangen: Sie hatten eine Freiheitsstrafe von maximal dreieinhalb Jahren gefordert, denn mit Abzug seiner 18-monatigen Untersuchungshaft hätte der Abfallmanager vermutlich früher "Freigänger" werden können. Zumindest liegt aber die Gefängnisstrafe gegen den früheren Recycling-Unternehmer deutlich unter dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts. Dieser hatte nämlich sechs Jahre und neun Monate Haft für Alexander C. verlangt.

Die Angeklagten, aber auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil noch bis zum 26. Oktober Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

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