Krailling/München:Beweisaufnahme beendet

Betrugsprozess gegen Technosan-Chef steht vor dem Abschluss

Von Christian Deussing, Krailling/München

Jetzt wird es eng für Alexander C., den Hauptangeklagten im Betrugsprozess um die einstige Recyclingfirma Technosan aus Krailling. Das Verfahren vor dem Landgericht München II neigt sich nach fast 60 Prozesstagen dem Ende zu, die langwierige und sehr komplexe Beweisaufnahme seit Mai vorigen Jahres ist nahezu abgeschlossen. Staatsanwalt Thomas Böx wird voraussichtlich am 8. September sein Plädoyer halten. Es geht um die rechtswidrige und umweltgefährdende Entsorgung einiger hunderttausend Tonnen Gleisschotter, Böden und Bauschutt, die mit Schadstoffen teilweise hochbelastet waren. Das Programm sei "abgearbeitet", sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter Rupert Heindl, der mehr als 90 Zeugen in dem Prozess vernommen hatte - darunter auch Vertreter der Aufsichtsbehörden, die offenbar die Firma Technosan nur lückenhaft kontrolliert hatten.

Angeklagt ist C. auch weiterhin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der über Jahre hinweg erfolgt sein soll. Dabei steht aber nur noch eine Schadenssumme von etwa sechs Millionen statt 13 Millionen Euro im Raum, weil etliche Fälle von dem Gericht und auch vom Ankläger inzwischen als nicht mehr so strafrechtlich relevant erachtet wurden.

Trotzdem wirkten Technoson-Gründer Alexander C. und seine zwei Anwälte in der Verhandlung am Dienstag sehr ernst und angespannt. Denn der Staatsanwalt behält nur den früheren Kraillinger Abfallunternehmer bei bestimmten Tatkomplexen im Fokus - weil er nämlich hochgiftige Klärschlämme (Bohlinger) angenommen, aber auf seiner Verwertungsanlage in Neuötting nicht bearbeitet habe. Deren Kapazität ist laut Anklage ohnehin erschöpft gewesen, zudem seien die kontaminierten Materialien unsachgemäß außerhalb der Halle gelagert worden.

Auf der Anklagebank sitzen auch der ehemalige Betriebsleiter sowie der Maschinenführer der Anlage in Neuötting, die im November 2012 von den Behörden geschlossen wurde. Außerdem muss sich eine Ex-Projektleiterin vor der Strafkammer verantworten. Allerdings zeichnete sich während des Prozesses ab, dass die Mitangeklagten wohl nur nach Anweisungen ihres Chefs in der Kraillinger Zentrale gehandelt hatten und von ihm unter Druck gesetzt worden waren. Alexander C. war im Februar 2013 wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr festgenommen und drei Monate nach Prozessbeginn gegen eine Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

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