Krailling:Wohnen im Wald

Grünordnungsplan schützt 164 von 200 Bäumen

Von Carolin Fries, Krailling

Der waldartige Baumbestand nördlich der Pentenrieder Straße soll erhalten bleiben. Mehrfach schon hat der Gemeinderat in der Vergangenheit einzelne Fällanträge abgelehnt, am Dienstagabend nun hat der Bauausschuss eine Änderung der grünordnerischen Festsetzung gebilligt, die für die Zukunft klar regelt, welche Bäume auf dem Grundstück erhalten werden müssen - und welche nicht. Bislang gab es lediglich eine pauschale Formulierung im Bebauungsplan, weshalb das Landratsamt 2016 eine Überarbeitung empfohlen hatte.

Insgesamt hat der Landschaftsarchitekt Christian Ufer aus Starnberg 200 Bäume auf dem etwa 3,1 Hektar großen Grundstück erfasst und eingeordnet. Überwiegend handelt es sich dabei um Hainbuchen und Eichen, doch auch Bergahorn, Schwarzkiefer und Eschen wachsen zwischen den drei- bis fünfstöckigen Wohnhäusern. 164 Bäume sollen nun zum Erhalt festgesetzt werden. Kommt die Eigentümergemeinschaft demnach überein, einen solchen Baum fällen zu lassen, ist ein Antrag bei der Gemeinde erforderlich, welche wiederum eine Ersatzpflanzung festsetzen kann. Anders verhält es sich mit den 36 Bäumen, die Ufer lediglich als erhaltenswert kategorisiert hat. Diese können antragslos gefällt werden, ebenso wie die 34 Bäume, die gar nicht erst in der Grünordnung erfasst wurden. Insgesamt aber muss auf 150 Quadratmetern Fläche mindestens ein Baum stehen. Für das gesamten Gelände ist ein Bestand von mindestens 210 Bäumen festgesetzt. So bleibt die "waldartige Klumpung" weiter möglich.

Der Landschaftsarchitekt empfahl zudem, zehn Prozent der Grasflächen als Wildblumenfläche zu entwickeln und auch die Waldflächen als Gehölzflächen zu pflegen, um den Aufwuchs junger Bäume zu ermöglichen. Im Bauausschuss gab es einvernehmliche Zustimmung.

Die neue Festsetzung soll jetzt mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden und ins öffentliche Beteiligungsverfahren gehen.

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