Kontroverse Meinung:Schulbau verzögert sich

Kontroverse Meinung: Auf dem ehemaligen Betriebshofgelände soll die FOS entstehen.

Auf dem ehemaligen Betriebshofgelände soll die FOS entstehen.

(Foto: Arlet Ulfers)

Starnbergs Bürgermeisterin Eva John hat in den Entwurf des Kaufvertrags für das FOS-Gelände am Seilerweg Konditionen eingefügt, die nach Ansicht von Landrat Karl Roth gar nicht verhandelt worden sind

Von Peter Haacke, Starnberg

Der Streit zwischen Stadt und Landkreis um die Fachoberschule (FOS) in Starnberg schien beigelegt zu sein. Doch mit einem baldigen Baubeginn auf dem Grundstück am Seilerweg ist nach aktuellem Stand weiterhin nicht zu rechnen: Starnbergs Bürgermeisterin Eva John hat - ohne Rücksprache mit dem Stadtrat - in den Vertragsentwurf einen Passus zum Wiederkaufsrecht eingefügt, der laut Landrat Roth nie Gegenstand der Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Landkreis war und "in dieser Form von Landkreisseite auch nicht mitgetragen werden kann".

Der Landkreis Starnberg als Bauherr einer dringend benötigten Fachoberschule (FOS) ist stark an einer zügigen Realisierung des Bauprojektes interessiert. Nach 18 Monaten ergebnisloser und nervenaufreibender Verhandlungen, die wiederholt an unterschiedlichen Vorstellungen zur Vertragsgestaltung zu scheitern drohten, schien in der Juli-Stadtratsitzung kurz nach Mitternacht endlich Einigkeit zwischen Stadt und Landkreis über den Grundstückskauf am Seilerweg zu bestehen. Landrat Karl Roth hatte der Stadt zuvor gar ein Ultimatum gesetzt: Die FOS könne auch in Stockdorf entstehen.

Der Stadtrat stimmte schließlich ohne Wenn und Aber mit 19:12 Stimmen für den Verkauf des 3700 Quadratmeter großen Areals. Doch nun zeigt sich: "Zu unserer Verwunderung hat die Stadt Starnberg ( . . . ) noch ein umfassendes Wiederkaufsrecht in den Kaufvertragsentwurf eingefügt", schreibt Roth in einer E-Mail vom 15. September an John, die auch allen Stadträten zuging. Er moniert neben Sach- und Rechtsmängeln zum Vertragsentwurf der Stadt vor allem zwei Punkte: Sollte der Landkreis vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an zwei Jahre lang keine Baugenehmigung vorweisen können, soll das Areal an die Stadt zurückfallen. Und: Sollte innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung nicht mit dem Bau begonnen worden sein, soll Starnberg ebenfalls ein Rückkaufsrecht haben.

"Die Umsetzung des mit dem Bauprojekt verbundenen Bebauungsplanverfahrens liegt überwiegend an der Stadt Starnberg und den Trägern öffentlicher Belange", argumentiert Roth. Der Landkreis sei nicht in der Lage zu verhindern, dass eine zeitliche Beschränkung eintritt. Es sei nicht absehbar, ob und welche öffentlich-rechtlichen Verfahren nach Erteilung der Baugenehmigung in welchen Zeiträumen anstehen. Sollte etwa die Stadt dem Landkreis aus unerfindlichen Gründen eine Baugenehmigung für die FOS versagen oder zeitlich in die Länge ziehen, wäre das Vorhaben gemäß Vertrag gefährdet. Und sollten sich auf dem künftigen FOS-Areal nach Erteilung der Baugenehmigung Altlasten finden, könnte es zeitlich ebenfalls eng werden, denn erst nach Abbruch der Bestandsgebäude und Bodenerprobungen kann der Neubau starten. Der Landkreis übernimmt die Kosten für Abbrucharbeiten und Altlastenentsorgung. Derzeit ist jedoch völlig ungewiss, was im Erdreich des ehemaligen städtischen Betriebshofs im Lauf der Jahrzehnte vergraben wurde.

Für jedes Jahr, in dem das FOS-Grundstück unbebaut bleibt, soll der Landkreis zudem 50 000 Euro an die Stadt zahlen. Roth: "Die zusätzliche Entschädigungsforderung wurde im Vorgespräch im Stadtrat mit uns so nicht besprochen und auch nicht verhandelt." Unhaltbar und nicht verhandelbar ist aus Sicht des Landrats auch der Passus, dass die öffentlich geförderten Schulgebäude bei Rückfall des Grundstücks an die Stadt abzureißen wären. Der Punkt soll ersatzlos gestrichen werden.

Auf die Frage von Stadträtin Martina Neubauer, ob es im Hinblick auf die FOS "etwas Neues" gebe, antwortete John vergangenen Montag: Sobald es etwas gebe, werde sie den Stadtrat davon unterrichten.

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