Inning:Ratsbegehren zur Windkraft

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Als erste Gemeinde der Region erwägt Inning, seine Bürger über den Bau von Windkraftanlagen an der nördlichen Landkreisgrenze abstimmen zu lassen, obwohl die Details zum Projekt derzeit bestenfalls vage sind

Von Astrid Becker, Inning

In Sachen Windkraft will Inning offenbar ganz neue Wege beschreiten: Als erste Gemeinde in der Region will sie mit einem Ratsbegehren klären, wie ihre Bürger zum Bau der dort geplanten Windkraftanlagen stehen. Ein entsprechender Beschluss dazu soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 11. November, gefasst werden. Sollte er eine Mehrheit im Gremium finden und in der Folge die Bürger das Vorhaben ablehnen, würde das Projekt nördlich von Inning endgültig scheitern. Damit stünden wohl auch andere Vorhaben auf dem Prüfstand.

Bereits seit langem wehren sich Bürgerinitiativen in den Nachbargemeinden Grafrath, Kottgeisering und Etterschlag gegen das Projekt, das nördlich des kommunalen Gewerbeparks auf einer Anhöhe verwirklicht werden soll. Nun allerdings steht das Vorhaben erneut zur Diskussion. Bürgermeister Walter Bleimaier würde nach eigenem Bekunden nur unter bestimmten Voraussetzungen die Umsetzung der Pläne befürworten, zeigt aber auch Verständnis für die Windkraftgegner in der Region. Wenn, so Bleimaier, hier ökologische Bedenken in Sachen Artenschutz bestünden und immer wieder die Rede davon sei, die Räder passten nicht in die Landschaft, so sei dies nachvollziehbar. Allerdings, und das gibt er ebenfalls zu bedenken, seien einige der Argumente, die Windkraft-Gegner immer wieder ins Feld führten, "schlichtweg falsch". Denn sechs Windkraftanlagen, wie von den Initiativen kolportiert, könnten an dem geplanten Standort gar nicht gebaut werden, sondern nur drei, sagt er.

Der Grund: Die Stadtwerke München hätten sich nicht mit ausreichend vielen Grundstücksbesitzern über einen Pachtvertrag der dafür nötigen Flächen einigen können. Ein viertes Rad sei "zwar noch in der Schwebe", sagte er. Aber die Chancen, das dafür nötige Grundstück pachten zu können, stehen seinen Aussagen zufolge nicht allzu gut. Zudem erweckten die Initiativen den Eindruck, die Anlagen würden binnen kürzester Zeit gebaut. Auch das, so sagt er, sei ausgeschlossen, weil die dafür nötigen Untersuchungen teilweise noch komplett ausstünden. So sei etwa die zentrale Frage noch nicht geklärt, ob der Wind an dieser Stelle überhaupt ausreiche, um damit Energie zu erzeugen. Die dafür nötigen Windmessungen seien aber teuer.

Wohl allein aus diesem Grund drängen die Stadtwerke München nun die Gemeinde darauf, einen entsprechenden Vertrag mit ihnen zu unterzeichnen. Bleimaier zufolge besteht derzeit lediglich eine Kooperationsvereinbarung mit den Stadtwerken, die bislang auch alle Kosten für das Vorhaben übernommen haben. Die Gemeinde selbst musste also noch keine Mittel dafür aufbringen.

Mit einem Vertrag würde sich dies wohl aber ändern. Angesichts der vielen Proteste aus den Nachbargemeinden und dem gleichzeitigen Drängen der Stadtwerke auf einen Vertragsabschluss sei ihm vor kurzem die Idee gekommen, die Bürger selbst zu Wort kommen zu lassen, sagt Bleimaier: "Um ehrlich zu sein, weil ich nicht weiß, was die Inninger selbst wollen." Dies will er mit dem Ratsbegehren in Erfahrung bringen. Er rechnet damit, dass sein Vorschlag die mehrheitliche Zustimmung im Rat findet. Wenn er Recht behält, könnten die Bürger der Gemeinde unter Einhaltung sämtlicher Fristen bereits im Februar nächsten Jahres entscheiden, ob ihre drei Windräder gebaut werden. Sollten sie sich dann dagegen aussprechen, wäre der Jubel bei den Bürgerinitiativen der Nachbargemeinden wohl groß: Sie hatten zunächst gehofft, den Bau der Anlagen über das neue Windkraftgesetz, insbesondere über die darin enthaltene 10H-Vorschrift verhindern zu können. Die Gesetzesvorlage, die am 12. November beschlossen werden soll, legt unter anderem einen größeren Abstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung fest als er am geplanten Inninger Standort gegeben ist. Doch auch diese Hoffnung der Gegner zerschlug sich: Der Wirtschaftsausschuss im Landtag hat vor kurzem vorgeschlagen, die Regelung bei bereits ausgewiesenen Konzentrationsflächen wie im Landkreis Starnberg nicht anzuwenden.

© SZ vom 05.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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