Herrsching:Unermüdlicher Kämpfer

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Wolfgang Schief will mit einer erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde einen Aufzug im Kurparkschlösschen durchsetzen

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Wolfgang Schief, unermüdlicher Kämpfer für ein barrierefreies Kurparkschlösschen, hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Holger Albertzahrt eingelegt. Darin bittet Schief, eine Stellungnahme des Fachbereichsleiters Kommunalwesen beim Landratsamt Starnberg zu überprüfen. Dieser hatte zuvor eine andere Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrschingers gegen die Amtsführung von Bürgermeister Christian Schiller in Sachen barrierefreies Kurparkschlösschen abgewiesen. "Ihre Beschwerde gibt keinen Anlass für Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Herrn Bürgermeister Schiller", hatte Albertzahrt Ende Juli geurteilt.

Dem Streit liegt eine jahrelange Auseinandersetzung um die Barrierefreiheit der Scheuermannvilla zugrunde. Während der ehemalige SPD-Gemeinderat Wolfgang Schief felsenfest davon überzeugt ist, dass diese Maßnahme mit entsprechendem politischen Willen möglich wäre, war Schiller mit der Mehrheit der Stimmen im Gemeinderat den Bedenken der Brandschutzsachverständigen und der Denkmalschützer gefolgt und hatte das Anliegen folglich verworfen.

Mit diesen Entscheidungen hatte sich Schief nicht zufrieden geben wollen und gegen den Rathauschef Anfang des Jahres eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Landratsamt eingelegt. Es sei Schillers ablehnende Haltung gewesen, die "für das Scheitern sämtlicher bisherigen Bemühungen verantwortlich gewesen sei", hatte Schief in dem Schreiben moniert. Dies sei ganz klar ein Verstoß gegen die EU-Behindertenrechtskonvention.

Vom Landratsamt um eine Stellungnahme gebeten, hatte der Herrschinger Rathauschef alle in den letzten Jahren zu dem Thema gefassten Beschlüsse sowie Schreiben vorgelegt. "Aus den vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass Herr Schiller eine ablehnende Haltung gegenüber dem Vorhaben eines barrierefreien Ausbaus des Kurparkschlösschens hat", fand Albertzahrt. Die Stellungnahmen der Fachstellen hätten "allesamt einen nicht realisierbaren Ausbau" bescheinigt. Dann hatte Albertzahrt gemahnt: "Die Herstellung der Barrierefreiheit ist ein dynamischer Prozess, der nur schrittweise und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vollzogen werden kann". Die Gemeinde habe das wiederholt versucht, sei aber an gesetzlichen Vorgaben gescheitert. Dieser Argumentation kann Schief überhaupt nicht folgen. Letzten Montag hatte er deswegen die neue Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und sich "weitere rechtliche Schritte vorbehalten". Wolfgang Schief erinnerte daran, dass es eine Ausbauvariante von Regierungsbaumeister Herbert Luy gebe.

Dieser hatte einen Innenaufzug im Kurparkschlösschen vorgeschlagen. Schiller und die Gemeinderatsmehrheit habe aufgrund von "Verdachtsvermutungen" den Ausbau nicht weiter verfolgt. "Ich bitte zu diesem Vorgang Auskunft, ob eine solche Geschäftstätigkeit einer Bürgermeisters rechtskonform ist", so Schief, der den Luy-Vorschlag weiter behandelt haben möchte.

In einem zweiten Punkt ging es um eine Spende in Höhe von 1000 Euro zugunsten des barrierefreien Ausbaus. Wolfgang Schief hatte sie über die "Karin-und-Volker-Westerborg-Stiftung"für das Kurparkschlösschen akquiriert und wollte sie auch genau für dafür eingesetzt wissen. Auch in diesem Punkt hatte Albertzarth Bürgermeister Schiller "freigesprochen". Im Gegenteil. Die Spende sei "aufgrund des Verdachts eines illegalen Sponsorings durch den zuständigen Bauausschuss abgelehnt worden", so der Fachbereichsleiter im Landratsamt.

"Ein ungeheuerlicher, schwerwiegender Vorwurf, bei dem auch ich mich als Initiator der Spender angesprochen fühlen muss", ärgerte sich Wolfgang Schief. Nun fordert er seine Rehabilitierung.

© SZ vom 11.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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