Eine Jugendsünde wäre einen 49-jährigen Herrschinger jetzt beinahe teuer zu stehen gekommen. Bis vor kurzem noch trug er eine Tätowierung mit den SS-Runen am Unterarm. Die fiel kürzlich Steifenbeamten bei einer Routinekontrolle ins Auge und trug dem Mann eine Anzeige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Gegen den Strafbefehl über 3200 Euro legte er Einspruch ein - mit Erfolg: Die Starnberger Richterin Christine Conrad stellte das Verfahren mit der Auflage von 40 Stunden sozialer Arbeit ein.
Glaubhaft legte der Herrschinger dar, dass er weder rechtsradikale noch ausländerfeindliche Gedanken hege. Er habe sich vor 35 Jahren tätowieren lassen, um zu provozieren: "Was halt junge Leute so machen, wenn ihnen langweilig ist." Mit Hilfe eines Fotoalbums versuchte er, die Richterin davon zu überzeugen, dass er das Nazi-Symbol stets unter einer Armbahnduhr verborgen gehalten hatte.
Am 28. April jedoch saß er mit entblößtem Oberkörper in Starnberg am Steuer, als er in eine Verkehrskontrolle geriet. Beim Stopp an einer Tankstelle vergaß er wohl, wenigstens seine Uhr wieder anzulegen, was den Beamten nicht gerade angenehm auffiel. Der Herrschinger, der zur Zeit mit Hartz IV auskommen muss, fand die zunächst verhängte Geldstrafe unverhältnismäßig: "Ich bin ja nicht mit der Hakenkreuzfahne über den Marienplatz gelaufen."
Die Tätowierung hatte er mittlerweile in ein unverfängliches "Tribal" umarbeiten lassen, wie er nun vor Gericht präsentieren konnte. Conrad rechnete ihm das positiv an: Sie attestierte dem Angeklagten, er habe sich "erheblich bemüht - auch unter Körpereinsatz".arm