Herrsching:Klare Linie fehlt

Herrschinger Gemeinderat uneins über Bebauung im Zentrum

Von Marcella Rau, Herrsching

Eine Möglichkeit, die vieles offen lässt, eine "eierlegende Wollmilchsau", wie Christian Holzer es ausdrückte, ist vielleicht nicht immer die beste Entscheidung. Zumindest sieht das der Architekt so, dessen Büro mit der Ausarbeitung des zukünftigen Bebauungsplans für das Gebiet an Luitpold- und Bahnhofsstraße betraut war. Aber richtig entscheiden, wie sich die Bebauung des Gebiets im Ortszentrum in Zukunft gestalten soll, wollten sich die Mitglieder des Bauausschusses am Montag dennoch nicht.

Angestoßen wurde die Debatte um eine Änderung des Bebauungsplanes im Oktober vergangenen Jahres. Denn, so die Begründung, die aktuelle Regelung, die eine Grenzbebauung vorsieht - also Gebäude, die bis an die Grundstücksgrenzen reichen -, machten es den Eigentümern unmöglich, bauliche Entscheidung ohne Einbezug ihrer Nachbarn zu treffen. Um ihnen entgegenzukommen, sollte ein neuer Plan entworfen werden. Zwei Varianten wurden nun vorgestellt. Die erste sieht eine Bebauung durch alleinstehende Einzelgebäude vor, wodurch die Grundstückseigentümer die Möglichkeit hätten, weitestgehend frei über ihre Anwesen zu verfügen, solange sie den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen den Gebäuden einhalten. Mit der Urbanität, die man von einem Ortszentrum eigentlich erwarten könnte, und der allseits geforderten Nachverdichtung habe dies jedoch wenig zu tun, stellte Lisa Scharl vom Büro Holzer fest. Die Freiheit auf die Spitze jedoch treibt die zweite Alternative, die sowohl Grenzbebauung als auch freistehende Gebäude zulässt. Theoretisch könnte ein Grundstückseigentümer also ein Gebäude bis an die Grundstücksgrenzen bauen, abgeschlossen wie vorgeschrieben durch eine Brandschutzmauer, der nächste dann ein freistehendes Haus daneben setzen. Ob mehr Freiheit für die Eigentümer somit zur Verbesserung des Ortsbildes beiträgt, ist fraglich.

Holzer jedenfalls rät der Gemeinde, sich stattdessen auf eine klare Linie zu einigen. Doch davor scheinen die Räte derzeit eher zurück zu schrecken. Vorerst zumindest. Denn noch bleibt fraglich, ob die zweite Variante überhaupt durchzusetzen ist. Das soll mit dem Landratsamt abgeklärt werden. Dazu kommt, dass einige der betroffenen Gebäude erst saniert wurden, weshalb mit einem baldigen Abriss nicht zu rechnen ist. Der Bebauungsplan könnte sich also, befürchtet Schiller, schnell als zahnloser Tiger entpuppen.

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