Herrsching:Hässliche Bauruine

Um das Gebäude neben Tengelmann wird weiter gestritten

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Die Chronik, die der Herrschinger Bauamtsmitarbeiter Oliver Gerweck über das Wohn- und Geschäftshaus in der Mühlfelder Straße 22 angefertigt hat, wird immer länger, und es sieht nicht danach aus, als ob der Baustreit bald beendet sein wird. Seit sechs Jahren steht der Rohbau neben dem Tengelmann und hat sich mittlerweile zu einem negativen Wahrzeichen der Gemeinde entwickelt. Während am Bau, den das Landratsamt im August 2010 wegen Abweichungen vom Bebauungsplan eingestellt hatte, nichts weitergeht, beschäftigt die Causa nun mehr seit Jahren Juristen, Planer und Behörden. Erst galten Teile des Gemäuers als "Schwarzbau", da sie nicht im Bebauungsplan vorgesehen waren. Nach einigem Hin und Her hatte das Landratsamt 2012 eine Beseitigungsanordnung ausgesprochen. Dagegen klagte der Antragsteller mit Erfolg. 2013 kassierte das Verwaltungsgericht den gesamten Bebauungsplan, da er nicht den Vorgaben entsprach. Dann passierte viele Monate lang gar nichts. Im Juli 2015 reichte der Bauherr einen Bauantrag ein. Im Erdgeschoss des Rohbaus wollte er eine Praxis errichten, im ersten und im Dachgeschoss Wohnungen. "Nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich der Bau in die Eigenart der näheren Umgebung ein", wurde dem Bauherren von Verwaltungsseite beschieden. Doch nun begann ein Streit um die Stellplätze. Acht Stellplätze sind laut der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde für das Haus nötig. Diese wies der Bauherr auf seinem Antrag zwar nach, aber das Ratsgremium lehnte ab. "Die Parkplätze funktionieren nicht", lautete nach einem Ortstermin im Dezember 2015 die Meinung. Gemeinsam mit dem Starnberger Kreisbauamt besserte der Planer nach. Eine Duplexdoppelgarage, ein Behindertenparkplatz und drei weitere Stellplätze sowie Fahrradabstellflächen ordnete der Architekt auf dem Plan neu an.

Den Bauausschuss überzeugte die Lösung noch immer nicht. "Die Stellplätze sind nicht anfahrbar", lautete das Urteil. Einstimmig lehnten die Gemeinderäte den Antrag ab. "Der Bauausschuss hat eine andere Auffassung als das Landratsamt", fasste es Gerweck zusammen. Falls das Landratsamt die Argumente nicht teilt, kann es die Gemeinde ersetzen. Auch dann wird wohl noch lange kein Schlussstrich unter den Bau gezogen werden. Die Gemeinde überlegt bereits, ob sie vor dem Verwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern klagen wird.

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