Herrsching:Anwohnerprotest gegen Neubau

Nur das Landratsamt kann das Bauvorhaben stoppen

Von Marcella Rau, Herrsching

Rund 150 Unterschriften haben sie gesammelt, doch gebracht hat es wohl nichts: Die Anwohner der Hechendorfer Straße protestieren gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit elf Wohneinheiten auf dem Grundstück mit der Hausnummer 22. Dort steht bisher ein Einfamilienhaus, eines weiteres Gebäude war bereits seit 2015 geplant. Auf diesem Stand sei er als Anwohner auch bis vor kurzem gewesen, berichtet Thomas Prosperi, der die Unterschriftenaktion mitinitiiert hat. Dann aber habe er erst vor zwei Wochen von den Plänen des neuen Grundstückseigentümers erfahren, ein deutlich größeres Gebäude zu errichten - ein Vorhaben, dass bei den Anwohnern auf blankes Entsetzen stößt; viel zu groß sei das geplante Gebäude mit einer Grundfläche von 361 Quadratmetern.

Sorgen bereitet den Anwohnern neben einer verschärften Verkehrssituation durch zusätzlich 18 Fahrzeuge auch die Versickerung des Regenwassers. Immer wieder habe man bereits jetzt mit Überflutungen zu kämpfen. Die Problematik drohe sich durch die dichtere Bebauung weiter zu verschärfen, befürchtet Prosperi. Bürgermeister Christian Schiller machte den Anwohnern in der Bauausschusssitzung am Montag jedoch wenig Hoffnung: Für den Bereich gelte der Paragraph 34 des Baugesetzbuches: Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich entsprechend seiner Grundfläche und Höhe in die nähere Umgebung einfügt.

Diese Vorgaben halte das Gebäude, das sowohl mit der nördlich angrenzenden Reihenhaussiedlung als auch mit dem einem Mehrfamilienhaus an der Rauscher Straße vergleichbar sei, zweifelsfrei ein. Da auch die entsprechende Anzahl von Stellplätzen im Entwurf vorgesehen ist - zum Teil durch Unterflurparker - sei dem Vorhaben nichts entgegen zu setzen. "Da war wohl ein guter Architekt am Werk, der genau weiß, an welche Grenzen er sich halten muss", sagte Schiller. Die endgültige Entscheidung liege jedoch beim Landratsamt, betonte er.

Die Gemeinde könne mit dem gemeindlichen Einvernehmen lediglich eine Empfehlung aussprechen. Lehne der Bauausschuss das Vorhaben also ab, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt seien, könne dieser Entscheid vom Landratsamt aufgehoben werden. Die Abstimmung fiel schließlich mit drei zu sechs Stimmen zugunsten des Neubaus aus. Man wolle jedoch auf die spezifische Situation hinsichtlich des Regenwassers hinweisen, versichert der Rathauschef.

Prosperi ist wenig begeistert von dem Beschluss. Zwar hätte eine Ablehnung den Bau nicht unbedingt verhindert, doch zumindest ein Signal hätte man damit gegeben. Nun bleibt die Entscheidung des Landratsamts abzuwarten, doch auch die Option einer Klage will man sich offen halten.

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