10H-Regelung:Wörthseer Windradgegner scheitern

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Mehrheit im Gemeinderat lehnt CSU-Antrag für eine 10H-Regelung ab

Von Christine Setzwein, Wörthsee

Die Gemeinde Wörthsee steht zur gemeinsamen Landkreis-Linie bei der Planung von Windkraftanlagen. Der Teilflächennutzungsplan, in dem Konzentrationsflächen für Windräder festgelegt sind, wird nicht zugunsten der 10H-Regelung aufgegeben, wie es die CSU gefordert hatte. In einer Sondersitzung am Mittwochabend lehnte der Gemeinderat mit elf zu sechs Stimmen den CSU-Antrag ab. Zum Ärger der zahlreichen Zuhörer - auch aus Grafrath -, die die Debatte immer wieder mit Unmutsäußerungen begleiteten.

Dass die Stühle im Sitzungssaal nicht ausreichen würden, war klar. Vor der Abstimmung hatte sich eine 10H-Initiative in Wörthsee gebildet, die mit einer Unterschriftensammlung Druck machen wollte. Die Gemeinderäte hatten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und die Behandlung des CSU-Antrags sogar verschoben, weil die Unsicherheit in Rechtsfragen zu groß war. Darum holte man sich in die Sondersitzung juristischen Rat. Diesen Part übernahmen Kreisbaumeister Christian Kühnel und der Anwalt der Gemeinde, Gerhard Spieß. Sie sollten vor allem eine Frage beantworten: Was passiert, wenn sich die Gemeinde von ihrem Teilflächennutzungsplan verabschiedet und das 10H-Gesetz, gegen das eine Popularklage vorliegt, gekippt wird?

Dann könnte es eng werden für Wörthsee, davon sind Kühnel und Spieß überzeugt. Denn ohne gültigen Flächennutzungsplan und ohne bayerische 10H-Regelung gelte wieder der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von Windrädern zur nächsten Wohnbebauung: 600 Meter. Der Landkreis Starnberg und seine 14 Kommunen schreiben mindestens 1000 Meter vor, die 10H-Regelung legt das Zehnfache der Windradhöhe fest - zur Wohnbebauung, nicht zu Höfen im Außenbereich. Die 1000 Meter als Maßstab gelten im Übrigen nicht nur für die Landkreisgemeinden, sondern auch für die Nachbarn, konterte Kühnel die Kritik von Josef Wittenberger, Starnberg habe alle seine Konzentrationsflächen an die Kreisgrenzen gelegt.

Geklärt werden sollte auch, ob Wörthsee problemlos aus dem Windkraft-Pakt aussteigen kann, schließlich gibt es Verträge, die auch von der Rechtsaufsicht, der Regierung von Oberbayern, geprüft wurden. Das dürfte nicht einfach werden, meinte Anwalt Spieß, außerdem bestehe die Gefahr, dass dann die ganze landkreisweite Windkraft-Planung zusammenbreche. Der Stichtag 21. Mai, bis zu dem sich Wörthsee laut CSU zur 10-Regelung bekennen müsse, sei irrelevant, sagte Spieß. Das könne sie immer. Er und Kühnel verwiesen auf die Planungshoheit der Gemeinde, über die kein Landes- und Bundesgesetz gestülpt werden könne. Den gültigen Flächennutzungsplan könne auch die 10H-Regelung nicht ersetzen, wenn die Gemeinde das nicht wolle.

Befürworter und Gegner des CSU-Antrags warfen sich gegenseitig Angstmache vor. Tatsache ist, dass ein Investor, der auf den Konzentrationsflächen in Etterschlag Windräder bauen möchte, weit und breit nicht in Sicht ist. Wegen der seltenen Vogelarten, die registriert wurden, sei es ohnehin schwierig, dort Windkraftanlagen zu errichten, prophezeite Kühnel. Also warum jetzt ohne Not, so Kühnel "den Flächennutzungsplan zerstören"?

"Mit dem Flächennutzungsplan sind wir auf der sicheren Seite", sagte Bürgermeisterin Christel Muggenthal. Dem schlossen sich SPD, Grüne, Wörthsee-Aktiv und Vize-Bürgermeister Konrad Gritschneder an und lehnten den CSU-Antrag ab. Die 10H-Initiative denkt nun an ein Bürgerbegehren.

© SZ vom 02.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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