Gilching:Werkzeuge auf Abwegen

Amtsrichterin verurteilt 22-jährigen Ex-Mitarbeiter einer Gilchinger Firma zu einer Geldstrafe

Von Christian Deussing, Gilching

In nur kurzer Zeit verschwanden Bauteile von Außenbordmotoren und verschiedene Werkzeuge im Wert von etwa 2500 Euro. Das fiel dem Produktionsleiter der Gilchinger Firma voriges Jahr auf und hatte bald einen jungen Mitarbeiter im Verdacht, der auch im Service tätig war. Der Diebstahl ist bald darauf aufgeflogen, weshalb sich der 22-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten musste. Der Angeklagte, der bereits vorbestraft ist, wurde wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro, also 3600 Euro, verurteilt.

Der Ex-Mitarbeiter leugnete jedoch im Prozess, Propeller, Getriebekappen und Werkzeuge gestohlen zu haben. Es habe auch Fehlbestände im Lager gegeben oder etwas sei in Reparatur gewesen und "nicht ausgebucht" worden. Doch er musste gestehen, in einem blauen Sack Motorteile im Juli 2016 vom Firmengelände geschleppt zu haben. Denn damals war der Produktionsleiter dem verdächtigen Mitarbeiter hinterhergelaufen und konnte ihn in einer Seitenstraße stellen.

Der Angestellte habe behauptet, nur "dreckige Arbeitskleidung" im Sack verstaut zu haben, berichtete der Zeuge. Er erinnerte sich auch an das "metallische Geräusch", als der Mitarbeiter die Mülltüte mit Diebesgut auf dem Boden abstellte. Nachdem in den Wochen zuvor die Materialien sowie Werkzeuge nicht mehr aufzufinden waren, wurde der 39-jährige Produktionschef misstrauisch und meldete dies auch seinem Geschäftsführer. "Ich bin mit geschärftem Auge durch die Hallen gestreift", erzählte der Zeuge vor Gericht. Er habe auch von einem Kollegen gehört, der "einen Motor für sein Schlauchboot suchte". Der habe wohl den Angeklagten angewiesen, die Baustücke zu besorgen.

Auch der Geschäftsführer der betroffenen Firma sagte in der Verhandlung aus. Es sei merkwürdig gewesen, dass in einer bestimmten Abteilung häufig Werkzeuge nachbestellt werden mussten. Das sei auffällig gewesen, erklärte der Diplom-Physiker und sagte über den Angeklagten: "Als er weg war, hat es schlagartig aufgehört." Das Geschehen könne also kein Zufall gewesen sein, ist der Geschäftsführer der Firma überzeugt.

Das betonte auch die Staatsanwältin. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte seinem Kollegen einen "einmaligen Freundschaftsdienst erweisen" und ihm einen zusammengebauten Motor "gewinnbringend" verkaufen wollte. Der eigentliche Vorwurf des "besonders schweren Diebstahls" wurde im Prozess nicht weiter verfolgt - für die Anklägerin und auch Amtsrichterin Christine Conrad waren womöglich gewerbsmäßige Straftaten nicht nachweisbar. Der Verteidiger bat in seinem Plädoyer um eine Geldstrafe von höchstens 70 Tagessätzen und räumte ein, dass sein Mandant das "Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers missbraucht" habe. Der Angeklagte versprach, dass das nicht mehr vorkommen werde.

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