Gilching:Teure Heimfahrt

Festbesucher landen wegen Unfallflucht vor Gericht

Von Christian Deussing, Gilching

Um das Osterfeuer am Steinberg vor einem Jahr in Gilching abzusichern, hatten Feuerwehrleute am Leitenweg Blitzleuchten aufgestellt. Auf dem Heimweg spätabends fuhr aber eine 26-jährige Besucherin des Festes über eine Signallampe, die sich unter dem Auto verkeilte. Der 20-jährige Beifahrer stieg aus, holte die verkeilte Leuchte unter dem Wagen hervor und warf sie auf ein Feld. Danach machten sich die beiden Gilchinger aus dem Staub. Wegen Unfallflucht beziehungsweise Beihilfe mussten sich jetzt beide vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten. Der junge Mann war zudem wegen einer sexuellen Beleidigung angeklagt, die er sich wenige Wochen nach dem Gilchinger Vorfall in München geleistet hatte.

Zunächst befasste sich Richter Ralf Jehle mit dem ersten Fall. Hierbei will die angeklagte Pkw-Fahrerin nicht gewusst haben, dass die Blitzleuchte der Feuerwehr ramponiert worden ist. Denn ihr Begleiter, der ausgestiegen war, habe nichts davon gesagt, beteuerte die 26-Jährige. Sie habe sich auf ihn verlassen, sagte dazu der Verteidiger der Sachbearbeiterin. Es sei überdies eine alte Lampe und der Schaden daher gering gewesen. Gegen eine Geldauflage von 750 Euro wurde das Verfahren gegen die Frau eingestellt. Sie muss den Betrag an den "Bund gegen Drogen und Alkohol im Straßenverkehr" zahlen.

Das Vorkommnis hatte damals ein Feuerwehrmann beobachtet, der teilweise das Kennzeichen erkennen konnte. Er sah auch, dass es unter dem "weißen oder hellgrauen Auto blitzte" und dann die Leuchte weggeworfen worden sei. Es habe ihn "sehr genervt", dass die Fahrerin nicht angehalten habe, sagt der Gerätewart im Prozess. "Man hätte ja über alles reden können." Der angeklagte Beifahrer hatte erklärt, dass die Lampe noch geleuchtet habe und kein Schaden in der Dunkelheit zu erkennen gewesen sei. Das hielt jedoch der Staatsanwalt für unglaubwürdig und betonte, dass der "Schaden billigend in Kauf genommen wurde". Das sah auch der Richter so, denn der Angeklagte hätte im Gehäuse der Lampe das "klaffende Riesenloch und die Schrammen" entdecken müssen - und hätte auch nicht seine Fahrerin veranlassen dürfen, einfach weiter zu fahren.

Noch gravierender war das Verhalten des jungen Mechanikers im April vorigen Jahres in der Münchner Innenstadt. Der Anklage zufolge hatte er betrunken auf dem Gehweg seine Hose heruntergelassen, eine Frau angepöbelt und sexuell beleidigt. Die 25-jährige Köchin schilderte als Zeugin die damalige Szene. Sie berichtete auch davon, dass der Angeklagte einem Passanten, der ihr zur Hilfe eilen wollte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Der Gilchinger konnte sich daran nicht mehr erinnern, entschuldige sich aber reuevoll bei der Münchnerin mit Händedruck im Gerichtssaal.

Der 20-Jährige muss an sie 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, zudem 64 Sozialstunden ableisten und Suchtberatungsgespräche führen. Der Angeklagte müsse den Alkoholkonsum und sein Verhalten "in den Griff bekommen", betonte Richter Jehle in seiner Urteilsbegründung, sonst drohe eine Arreststrafe.

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