Gilching:Sondersitzung zu Luxus-Stühlen

Mobiliar für neues Rathaus wird zum Gilchinger Politikum

Die teure Bestuhlung im künftigen Sitzungssaal des neuen Gilchinger Rathauses wird zum Politikum: Das Mobiliar ist nämlich an diesem Dienstag, 19 Uhr, in einer Sondersitzung erneut Thema im Gemeinderat. Denn die 30 Stühle kosten jeweils 2500 Euro. Doch die meisten Räte lehnen bislang dieses Angebot als zu hochpreisig und luxuriös ab. Dabei wurde auch die Ausschreibung von "Los 3 - Möbel für Sonderräume" aufgehoben. Das wiederum kritisiert der Rathaus-Projektleiter, Professor Horst Teppert, in einem offenen Brief an den Gemeinderat. Er warnt vor einer "schuldhaften Aufhebung" der Ausschreibung und Klage der anbietenden Firma. Der Architekt befürchtet, dass sich mit dem Veto der geplante Einzug Ende April nächsten Jahres um Monate verzögern wird. Teppert verweist zudem auf die "Vorgabe bestimmter Leitfabrikate" und den "repräsentativen Charakter" des Rathaus als stimmiges öffentliches Gebäude.

Doch nicht nur der Planer macht Druck, sondern auch eine Anwaltskanzlei aus Berlin. Diese rügt die Vergabe an eine Firma, die für 257 467 Euro das Mobiliar für die Büroräume (Los 2) liefern soll. Den Zuschlag hätte ein anderes Unternehmen bekommen müssen, heißt es. Der Anwalt begründet dies laut Sitzungsvorlage damit, dass in diesem Fall gegen das Vergaberecht verstoßen worden sei. Die Verwaltung sieht die Rüge als begründet an und empfiehlt daher dem Gemeinderat, sich für jene Firma zu entscheiden. Deren Angebotspreis liegt allerdings bei 303 000 Euro - und sie offenbar genau der Anbieter, der auch die Ratsstühle für insgesamt 75 000 Euro verkaufen will. Jetzt sollen die Gemeinderäte auch noch bis zur Sondersitzung eine "Verschwiegenheitserklärung" unterschreiben, damit nicht mehr Details durchsickern. Peter Unger (Grüne) hat die Rechtsaufsicht eingeschaltet, die ihm nun mitteilte, dass man die Erklärung nicht unterzeichnen müsse. Trotzdem sei dies zu empfehlen - um zu bekräftigen, sich an die "Geheimhaltungs- und Neutralitätspflicht im Vergabeverfahren" halten zu wollen.

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