Gilching:Betrunken ausgerastet

Gericht verurteilt 50-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3750 Euro

Von Christian Deussing, Gilching

Angeblich hatte er damals nachts in der Landsberger Straße in Gilching einen Filmriss. Der Mann war volltrunken gewesen, als eine Autofahrerin die Polizei verständigte. Der Mann beleidigte und bedrohte jedoch die Streife auf übelste Weise, weil er sich nicht ausweisen wollte. Der Anklage zufolge beschimpfte der Fußgänger die mittlerweile fünf Polizisten unter anderem als "Arschlöcher" und drohte, sie "platt zu machen" und sich eine Waffe zulegen zu wollen, um einen der Beamten "abzuknallen". Der Fall ereignete sich bereits vor zwei Jahren; gegen den mehrfach vorbestraften Frührentner war zwischenzeitlich ein Haftbefehl erlassen worden, weil er zum ersten Prozesstermin in Starnberg und auch nicht beim rechtsmedizinischen Gutachter erschienen war.

Nun aber stellte sich der 50-Jährige, der mittlerweile in Essen wohnt, der Justiz und versuchte der Starnberger Amtsrichterin Christine Conrad zu erklären, warum er seinerzeit in der Landsberger Straße völlig ausgerastet ist. Damals randalierte der Mann auch noch in der Germeringer Polizeiwache, wo er mit einem Schuhwurf einen Beamten treffen wollte. Wegen Widerstands gegen Polizisten, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Körperverletzung wurde der Angeklagte nun zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 25 Euro verurteilt. Der Mann, dem zur Tatzeit vom Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt wurde, nahm das Urteil an.

Im Prozess beteuerte er, sich an sein rabiates Verhalten nicht mehr erinnern zu können - nur daran, in der Ausnüchterungszelle aufgewacht zu sein. Er stellte jedoch nicht in Abrede, dass sich die Vorfälle so abgespielt haben könnten. "Ich hatte wohl zehn Halbe Bier und einige Schnäpse getrunken und bin dann ausgetickt", erzählte der hagere Mann. Normalerweise sei er aber "kein aggressiver Mensch", betrinke sich auch nicht mehr und habe trotzdem keine Entzugserscheinungen.

Doch daran hatte die Richterin so ihre Zweifel und riet dem Mann eindringlich dazu, auf den Alkohol künftig lieber ganz zu verzichten. Denn es gebe bei seinem Gemüt das "hohe Risiko", wieder rückfällig zu werden, warnte die Richterin. Sie folgte damit prinzipiell den Bewertungen von Staatsanwalt und Sachverständigem. Der Gutachter betonte zudem, dass der HIV-positive Angeklagte in krisenhaften Situationen womöglich wieder zu viel Alkohol trinken und dann erneut straffällig werden könnte. Der Rechtsmediziner verwies auch auf die problematische Kombination von Medikamenten und Alkohol.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei einsichtig und zeige auch "Ansätze, sein Leben in den Griff zu bekommen". Am Ende meinte der Angeklagte, es tue ihm leid, den "Job der Polizisten erheblich erschwert" zu haben. Das werde nicht mehr vorkommen.

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