Gericht:Rauschige Streitereien

Frau soll ihren Lebensgefährten mit einer Bierdose verletzt haben

Von Armin Greune, Weßling

Nur einen Monat, nachdem man sich über das Internet kennengelernt hatte, ist die heute 45-Jährige mit ihrem 16-jährigen Sohn zu ihrem neuen, 1000 Kilometer entfernt wohnenden Bekannten gezogen. Doch die Partnerschaft hielt nur ein Jahr und war von vielen alkoholgeschwängerten Auseinandersetzungen geprägt. Die letzte davon brachte der alleinerziehenden Mutter eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ein: Sie hatte im November 2016 eine Bierdose auf ihren vorübergehenden Lebensgefährten geworfen und ihn damit am Hinterkopf getroffen.

Weil die Angeklagte Einspruch gegen eine Strafbefehl eingelegt hatte, wurde der Fall am Dienstag am Starnberger Amtsgericht verhandelt. Sie sei bis dato noch nie vor Gericht gestanden, sagte die 45-Jährige: "Ich hatte keine Probleme, bis ich den Herrn kennengelernt habe." Am Tatabend hätten sie in der Weßlinger Wohnung des 42-Jährigen "einige Drinks" genommen, die ihn aggressiv werden ließen: "Er hat mich schlimm beschimpft, geschubst und am Hals gepackt - also habe ich mich zur Wehr gesetzt". Die Bierdose habe sie aber nicht gezielt nach ihm, sondern auf den Boden geworfen. Sie habe damit seine Trinkerei beenden wollen. Dort, auf dem Boden, sei auch eine Wodkaflasche zerbrochen.

Der 42-Jährige gab freilich an, er sei mit der Flasche geschlagen und an der Schläfe getroffen worden, die Dose sei auf seinen Hinterkopf geprallt. Auch er warf seiner ehemaligen Partnerin Trunksucht vor: Sie habe "immer Probleme mit Alkohol." Am Tatabend hatte er die Polizei verständigt: Die konnte zwar nicht klären, wer die Auseinandersetzung begonnen hatte, aber immerhin, wer mehr Alkohol im Blut hatte: Tests ergaben beim Mann 0,8 Promille, bei der Frau 1,25 Promille. Die 45-Jährige berief sich auf Notwehr: "Ich hatte Angst um mein Leben und um das meines Kindes". Das Verfahren gegen den 42-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft bereits eingestellt, da er grundsätzlich einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt hatte. Doch die Frau konnte für ein derartiges Vermittlungsgespräch nicht erreicht werden, weil sie inzwischen zwei Mal umgezogen ist. Richterin Brigitte Braun regte an, dies nun beim Verein Sprint (sozialpädagogische Resozialisierungs- und Integrationsangebote) nachzuholen. Sollte es da zu einer Versöhnung kommen, wird auch das Verfahren gegen die 45-Jährige eingestellt. Die Aussichten stehen gut: Sie entschuldigte sich bereits im Gerichtssaal für ihr Verhalten.

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