Gericht:Harte Drogen gekauft

Herrschinger erhält wegen Heroinkonsums Bewährungsstrafe

Weil er mindestens 65 Mal kleine Portionen Heroin gekauft hat, ist ein 38-Jähriger vom Starnberger Amtsgericht zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Drogensucht hatte dem Herrschinger in diesem Jahr bereits schon einmal ein Strafverfahren eingebracht: Wegen Besitzes von Heroin hatte er im Januar einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten. Aus diesem Grund sei nun "eine kurze Freiheitsstrafe unerlässlich", fand auch die Staatsanwältin.

Der Angeklagte betonte, dass er das Opiat nur konsumiert, nicht aber damit gehandelt habe. Die ersten Portionen habe er von einem Nachbarn geschenkt bekommen, später habe er dafür jeweils 15 bis 70 Euro gezahlt. Schließlich habe er sich den Stoff am Hauptbahnhof gekauft. Seit fünf oder sechs Monaten habe er nun freilich die Finger von Drogen gelassen. Auf die skeptische Nachfrage von Richterin Christine Conrad gab der 38-Jährige an, er könne den Konsum problemlos ohne fremde Hilfe einstellen.

Darauf wollte sich Conrad freilich nicht verlassen: Schließlich gilt Heroin als das Suchtmittel, das die stärkste Abhängigkeit erzeugt und dann beim Absetzen körperliche Entzugserscheinungen hervorruft. Die Richterin legte deshalb als Bewährungsauflage fest, dass sich der Angeklagte zu zehn Therapiegesprächen bei einer Suchtberatungsstelle einfinden muss. Außerdem hat der derzeit Erwerbslose 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Der 38-Jährige nahm das Urteil an.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: