Gericht:Angeblich gestalkt

51-Jährige wird wegen falscher Verdächtigung angeklagt - das Verfahren wird aber eingestellt

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Frau hatte geglaubt, dass der Ex-Partner, von dem sie sich längst getrennt hatte und der auch kein Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter hat, ihr als Stalker weiterhin nachstellte. Die Mutter war sich sicher, dass der einstige Lebensgefährte an einem Sonntagmorgen auf einem Feldweg bei Seefeld langsam mit seinem Auto an ihr vorbeigefahren sei und sie als "Schlampe beleidigt" habe. Die Angestellte hatte den Mann daraufhin angezeigt und soll laut Anklage ihren neuen Partner und eine Spaziergängerin als Zeugen zu "eidesstattlichen Versicherungen" angestiftet haben. Allerdings stellte sich heraus, dass eine andere Person hinter dem Steuer gesessen hatte, den die Angeklagte nicht kannte. Nun musste sie sich mit ihrem Ehemann und der Passantin wegen "falscher Verdächtigungen" vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.

Der Vorfall spielte sich bereits vor fünf Jahren ab. "Ich musste auf dem schmalen Weg zur Seite springen und hatte Angst", erzählte die 51-jährige Angeklagte im Prozess. Sie habe noch das Rosenheimer Autokennzeichen gesehen und gewusst, dass die Schwester ihres früheren Partners in Rosenheim wohne. Die Angeklagte hatte damals ihrem Ehemann und der Spaziergängerin, an denen der Mann auch vorbeigefahren war, Fotos ihres früheren Partners gezeigt, die ihn dann laut Staatsanwältin "eindeutig identifiziert" hätten. Die Angeklagte habe diese "falschen Angaben" im Verfahren zum Umgangsrecht mit dem Kind für sich genutzt und versucht, die Behörden zu betrügen, erklärte die Anklägerin.

Die "immer neuen Anschuldigungen und angeblichen Stalking-Vorfälle" seien ihm im jahrelangen Streit um das Umgangsrecht stets vorgehalten worden, sagte der ehemalige Gefährte als Zeuge und Nebenkläger in der Verhandlung. Das habe für ihn "gravierende Nachteile", denn seitdem lehne ihn seine Tochter ab. Nach eigenen Angaben habe er seit elf Jahren kein Umgangsrecht mit seiner Tochter, um das er weiterhin kämpfe.

Im Strafprozess bedauerten die Angeklagten die Verwechslung mit dem Mann im Auto auf dem Feldweg. Der Fahrer hätte aber eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Vater des Kindes gehabt. Die Amtsrichterin stellte schließlich das Verfahren ohne Geldauflage ein, weil seit fünf Jahren zwischen den Eltern schon Ruhe herrsche und das familienrechtliche Verfahren "ein bisschen befriedet" werden sollte, betonte die Richterin.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: