Gemeinderat:Inning verzichtet auf Zweitwohnungssteuer

Es könnte wie ein Einstandsgeschenk in die neuen Räumlichkeiten interpretiert werden. Denn der Gemeinderat Inning hat sich darauf verständigt, vorerst keine Zweitwohnungssteuer mehr zu erheben. Vorausgegangen war dem aber keine Großzügigkeit, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit. Seit 2014 hatte die Frage, ob die Erhebung dieser Steuer rechtmäßig ist, die Gerichte beschäftigt. Dabei war es auch darum gegangen, ob die Steuer nach einer Stufentabelle - wie in Inning - erhoben werden darf. Im Dezember 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die zumindest so zu interpretieren ist, dass die Staffelung vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit abweicht und daher verfassungswidrig ist. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, bis auf weiteres auf diese Steuer zu verzichten.

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