Störerhaftung:Warten auf Signale aus Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof muss über die Störerhaftung entscheiden - den Rechtsstreit dazu hat der Gautinger Pirat und Netzaktivist Tobias McFadden angezettelt

Von Michael Berzl, Gauting/Luxemburg

Der Veranstaltungstechniker und Kommunalpolitiker der Piratenpartei, Tobias McFadden, hat einen wichtigen Termin in Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof befasst sich am Mittwoch mit Fragen, die für viele Anbietern von drahtlosen Internet-Zugängen von entscheidender Bedeutung sind. So wie der 41-jährige Gautinger, der für Besucher und seine Kunden selbst so ein Wlan anbietet, sich eine Abmahnung eingehandelt hat, als darüber illegal Musik heruntergeladen wurden, aber nicht einfach bezahlte, sondern sich wehrte. Zunächst landete der Fall vor dem Landgericht in München, das wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits McFaddens gegen die Firma Sony die Europa-Richter einschaltete.

Verhandelt wird über die "Störer-Haftung". Dabei geht es um die Frage, wer rechtlich haftbar ist, wenn über ein drahtloses Netzwerk zum Beispiel ein Film oder ein Musikstück abgerufen und unerlaubt auf der Festplatte eines Smartphones oder eines Laptops gespeichert wird. Wlans, über die das möglich ist, sind allgegenwärtig, ob in den Pasing-Arkaden oder bei McDonalds, in den Filialen der Bäckerei Sickinger im Würmtal, auf den Ausflugsschiffen auf dem Starnberger See oder in vielen Hotels und Gaststätten. Die Stadt Starnberg will vom kommenden Jahr an ein öffentliches Wlan-Netz aufbauen. Wenn es nach Finanzminister Markus Söder geht, gibt es bis 2020 in allen Gemeinden Bayerns kostenlose Hotspots.

Gauting WLAN

Der freie Zugang ins Internet auf Straßen oder auch in Lokalen ist für viele Menschen ein Gewinn - wie hier für die junge Frau aus Gauting.

(Foto: Georgine Treybal)

Für einige privilegierte Anbieter ist das auch kein Problem. Für Provider wie zum Beispiel die Telekom gelten gesonderte Regelungen, Wirte oder Hoteliers dagegen konnten dagegen Schwierigkeiten bekommen, wenn ein Gast ein wenig im Netz gewildert hat. Rechtlich ist aber offenbar noch einiges unklar, weshalb die Münchner Richter in dem von McFadden angezettelten Verfahren einen ganzen Katalog von Fragen nach Luxemburg weitergereicht haben.

McFadden ist sicher, dass seine Klage beste Erfolgsaussichten hat und erklärt dazu: "Die in Deutschland einmalige Störerhaftung verhindert, dass Privatpersonen und Betriebe für ihre Gäste und Kunden einfach und risikolos Wlan als Service anbieten können." Es könne ja eigentlich nur besser werden, findet der Gautinger, der zusammen mit seinem Germeringer Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu dem Gerichtstermin fährt. Ihnen ist es gelungen, die Forderung von Abmahn-Anwälten in ein Politikum zu verwandeln. Die Gegenseite ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Mit dabei sind am Mittwoch unter anderem auch Vertreter des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank sowie der Freihandelsassoziation EFTA. In Stellungnahmen haben sich die Republik Polen und die Europäische Kommission zu dem Verfahren geäußert, "die Kommission eher neutral, die Polen stehen auf unserer Seite", sagt McFadden.

Für den Gautinger bringt die gerichtliche Auseinandersetzung erhebliche Kosten mit sich, doch die Piratenpartei unterstützt ihn. Mittlerweile geht es um viel mehr als um eine Abmahngebühr, es geht um eine Grundsatzentscheidung mit internationaler Bedeutung. Dass es nun so weit kommt, liegt auch an der Hartnäckigkeit von McFadden in dieser Frage.

Während Juristen und Experten noch nach einer Klärung suchen, bastelt der 41-jährige Gautinger in seinem Heimatort an einer praktischen Lösung. Dort gibt es mittlerweile ein dichtes und gut funktionierendes Wlan-Netz, das mit Unterstützung der Initiative Freifunk aufgebaut wurde. In Gaststätten, Läden und Privatwohnungen stehen insgesamt mehr als 100 Router, die die aus dem Telefonkabel ankommenden Daten weitersenden. McFadden trommelt mit großer Ausdauer für das Freifunk-Netz, verfolgt auf dem Bildschirm seines Laptops mit, wie sehr dieses Angebot angenommen wird und freut sich über jeden neuen Rekord. Kürzlich haben sich gleichzeitig mehr als 400 Nutzer in das freie Netz eingeloggt, erzählt er stolz.

Störerhaftung

Mit neuen Regel für den Umgang mit drahtlosen Zugängen ins Internet befasst sich derzeit auch der Bundestag. Allerdings wird ein Gesetz der schwarz-roten Regierungskoalition, mit dem eigentlich die Verbreitung von öffentlichen Hotspots gefördert werden soll, nach Einschätzung von Netzaktivisten genau das Gegenteil erreichen. "Der Kabinettsentwurf zur Wlan-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", kritisierte Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft. Die vorgesehenen Bedingungen für die Haftungsfreistellung verstießen gegen das Europarecht und verhinderten faktisch den Betrieb offener Funknetze.

Nachdem auch die Bundestagsopposition, Wirtschaftsverbände, Bundesrat und EU-Kommission den Entwurf des neuen Telemediengesetzes kritisierten, signalisierten zumindest die Netzpolitiker von SPD und CDU/CSU Verhandlungsbereitschaft. "Wir wollen das Potenzial von freien Wlan-Netzen heben, und das wird mit dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht erfüllt. Da muss es zu Verbesserungen kommen", sagte der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, einer Fachzeitschrift. Auch sein Kollege von der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek, argumentierte in diese Richtung: "Natürlich wird an dem Gesetz noch gearbeitet", teilte er der Zeitschrift mit.

Der aktuelle Entwurf war am Donnerstag Thema im Bundestag. Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr Wlan für die Öffentlichkeit anbieten möchten, werden demnach, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Außerdem müssen die Nutzer eine Erklärung abgeben, dass sie den Hotspot nicht für Rechtsverstöße nutzen. rzl/dpa

In Zeiten der Flüchtlingskrise gewinnt dieses Angebot eine besondere Bedeutung, da viele Asylbewerber via Internet mit Angehörigen in anderen Städten in Deutschland oder in ihrer Heimat kommunizieren. Deshalb hat McFadden fast alle Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Gauting mit dem frei zugänglichen Wlan versorgt. Das kann mühsam sein, der Techniker krabbelt dann auch einmal selbst in einen niedrigen Dachboden, um dort Kabel zu verlegen.

Mit technischen und rechtlichen Tricks umgeht die Freifunk-Initiative die Störer-Haftung. So geht es auch. Aber McFadden erhofft sich von den Antworten des Europäischen Gerichtshofs "in vielen Punkten endlich Klarheit und Rechtssicherheit für Wlan-Betreiber".

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