Gautinger Streit:Tempo 30 auf dem Prüfstand

Gericht befasst sich mit der Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Unterbrunner Straße und Römerstraße

Von Annette Jäger, Gauting

Der politische Wille, der in Beschlüssen manifestiert wird, klingt oft erst mal gut: Flächendeckend Tempo 30 im Gemeindegebiet hieß ein Beschluss des Gautinger Gemeinderats im Jahr 2012. Da jubelten Familien, Radfahrer, Fußgänger und Anwohner. Doch nun könnte der Beschluss zum Stolperstein werden. Denn offenbar hat die Gemeinde damals versäumt zu überprüfen, ob das Tempolimit auch in allen Straßen rechtlich durchsetzbar ist. Jetzt droht Tempo 30 in der Unterbrunner Straße und vielleicht sogar in der Römerstraße zu fallen. Das ergab eine Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München im Gautinger Rathaus am Dienstag. Ein Urteil wird heute erwartet. Vor fast genau einem Jahr ist es Klägern schon in der Germeringer Straße gelungen, Tempo 30 teilweise auszuhebeln.

Jetzt ist die Unterbrunner Straße sowie die Römerstraße zwischen Unterbrunner Straße und Ortsausgang im Visier von gleich fünf Klägern. Sie sind gegen Tempo 30, weil es ihrer Ansicht nach keine begründete Gefahrenlage gibt. Am Dienstag gab es einen Lokaltermin mit allen Beteiligten: Richter plus Gefolgschaft wie auch Kläger und Beklagte inklusive ihrer Verteidiger trafen sich vor Ort und gingen eineinhalb Stunden lang die betroffenen Straßenzüge ab. In der anschließenden mündlichen Verhandlung im Sitzungssaal war der Tenor eindeutig: der Ausschuss hat es sich 2012 wohl etwas zu einfach gemacht. Er hat Tempo 30 beschlossen und die Umsetzung an die Verwaltung delegiert, nach dem Motto: "Macht mal, ob es trägt oder nicht", formulierte es der Vorsitzende Richter salopp.

Fazit: In der Unterbrunner Straße könnte das Tempolimit aufgehoben werden. Die Straße ist eine Vorfahrtsstraße, es liegt keine Stellungnahme der Polizei oder des MVV vor, dass Tempo 30 erforderlich wäre. In der Römerstraße könnte es zu einem Teilvergleich kommen: Tempo 30 wäre hier wegen der vielen Schüler, die zum Campus pilgern, vertretbar. Denkbar wäre aber eine Einigung zwischen Klägern und der Gemeinde, ähnlich wie in der Germeringer Straße: eine Aufhebung des Tempolimits abends, an Wochenenden und in den Ferien. Das Gericht will am Mittwoch sein Urteil bekanntgeben.

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