Gauting:Schweinefuß vor der Tür

Starnberger Amtsgericht verurteilt Stalker, der einer jungen Gautingerin nachgestellt hatte, zu einer Geldstrafe

Von Christian Deussing, Gauting

Monatelang hat der Mann mit anonymen SMS, über Facebook und Internetportale seine Ex-Partnerin drangsaliert und sie in Angst und Panik versetzt. Sogar einen abgetrennten Schweinefuß legte der Angeklagte vor die elterlichen Garage der jungen Frau, die noch zu Hause wohnt. Tagsüber spielte der Medizinstudent zunächst aber noch den Freund und Beschützer der Gautingerin. Wegen Stalkings wurde der 35-Jährige jetzt vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Es hielt ihm seine Reue und das Geständnis zugute - und dass er seinem Opfer schon 7500 Euro gezahlt hatte.

Richterin Brigitte Braun begründete ihr Urteil auch damit, dass der Angeklagte kein unbelehrbarer Täter sei, das Kontaktverbot stets eingehalten und "tatsächlich mit seinen Nachstellungen aufgehört" habe. Diese hatten sich vor zwei Jahren ereignet. Noch heute leidet die 25-jährige Frau unter den Stalkerattacken von damals und muss psychotherapeutisch behandelt werden. Sie habe sich selbst "in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher gefühlt", sagte sie im Prozess. Besonders schlimm sei die SMS gewesen: "Ich stehe vor deinem Haus und sehe, wie du dich gerade umziehst." Die Studentin erinnert sich an schlaflose Nächte. Sie ging nicht mehr allein vor die Haustür, fuhr auch ganz kurze Wege im Auto und änderte mehrfach ihre Handynummer und Accounts. Der Angeklagte rief sie mit verzerrter Stimme an und bestellte über ihren E-Mail-Account Erotikservice-Versandware.

Mit bis zu 22 Kurzmitteilungen täglich, auch aus Telefonzellen abgeschickt, bombardierte er laut Anklage die Gautingerin und wirkte massiv auf das Leben der Ex-Partnerin ein. Der Stalker bedrängte sie auch mit Botschaften wie: "Ich warte auf dich, wenn alle schlafen" oder "Treffen uns am Friedhof in Gauting." Die Nebenklägerin verwies auf das "perfide" Spiel des Angeklagten, das Vertrauen ihrer Mandantin ausgenutzt zu haben. Die Anwältin verlangte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil diese wirkungsvoller sei, den Mann von derartigen Taten künftig abzuhalten.

Dagegen betonte der Verteidiger, dass sein Mandant sich nach den Vorfällen gleich in Psychotherapie begeben habe, um sein Verhalten aufzuarbeiten. Er befinde sich zudem wieder in einer festen Beziehung. Der Angeklagte wollte sich im Gerichtssaal nochmals bei seinem Stalking-Opfer entschuldigen. Die Studentin nahm das aber nicht an.

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