Gautinger Verkehr:Harter Kampf um Tempo 30

Geschwindigkeitsbegrenzung an der Germeringer Straße

Auf vielen Straßen in Gauting gilt noch Tempo 30, auf der Unterbrunner Straße und einem Teil der Römerstraße nicht mehr.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Die Gemeinde Gauting muss nach der jüngsten Niederlage vor Gericht entscheiden, ob sie Berufung einlegt

Wegen Tempo-30-Beschränkungen hat die Gemeinde Gauting schon einige Prozesse verloren. Eine weitere Niederlage vor Gericht würde Bürgermeisterin Brigitte Kössinger gerne vermeiden und warnt daher davor, weiter um die Regelungen auf der Unterbrunner Straße und der Römerstraße zu kämpfen. Die Erfolgsaussichten für eine Berufung schätze der Rechtsanwalt der Gemeinde als sehr gering ein, sagte sie. In einer Sondersitzung soll der Verkehrsausschuss entscheiden, ob die Gemeinde weiterprozessiert oder nicht. Derzeit dürfen die Autofahrer mit maximal 50 Stundenkilometern auf den beiden Straßen fahren, nachdem das Verwaltungsgericht in München im Juni das 30er-Limit für unzulässig erklärt. Damit haben Kläger ihre Auffassung durchgesetzt; die Prozesskosten muss die Gemeinde tragen.

Seit der vergangenen Woche liegt dem Rathaus die 27-seitige Urteilsbegründung vor, und nun läuft die Zeit. Spätestens bis zum 20. November müsste die Gemeinde die Berufung einlegen, wenn sie das denn will. Das sind jetzt noch drei Wochen. Bürgermeisterin Kössinger hätte die Entscheidung gerne schon in der Gemeinderatssitzung am Dienstag getroffen, doch mit knapper Mehrheit wurde die Abstimmung vertagt, nachdem die parteifreie Gemeinderätin Christiane Lüst erklärt hatte, sie sehe sich nicht in der Lage für eine Entscheidung, weil sie noch Zeit brauche, um sich in die Materie einzuarbeiten. Tobias Mc Fadden hatte moniert, es sei zu spät bekannt gemacht worden, dass das Thema Tempo 30 auf der Tagesordnung steht.

Unverdrossen aber vergeblich versucht die Gemeinde immer wieder, das Tempo der Autofahrer auf diesen beiden Straßen zu drosseln. Immer wieder muss der Bauhof 30-er-Schilder aufstellen und später wieder abmontieren. Es ist nun schon 20 Jahre her, dass das Starnberger Landratsamt die Limits aufgehoben hatte. Die Gemeinde prozessierte und verlor. Mittlerweile liegt ein weiteres Gerichtsurteil vor, dass die vor drei Jahren getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen aufzuheben sind, weil die Voraussetzungen dafür fehlen. Auch eine Stellungnahme der Polizei vom Mai liegt vor, wonach die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht notwendig seien. So zeige das Unfallgeschehen auch nach Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "keine signifikanten Veränderungen". Auf Deutsch: Es passiert nicht mehr oder weniger, ob die Autofahrer mit Tempo 30 oder 50 dort fahren.

Wie das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung erläutert, sei auf der Römerstraße keine besondere Gefahrenlage zu erkennen, sodass eine Voraussetzung für ein Tempolimit fehle. Die Unterbrunner Straße sei wie eine Vorfahrtsstraße beschildert, "welche zwingend von Tempo-30-Zonen auszunehmen ist".

In der bevorstehenden Sondersitzung müssten die Gautinger Gemeinderäte eigentlich nur abwägen, ob eine Berufung eine Chance auf Erfolg hat und entsprechend entscheiden. Dabei spielen vor allem juristische Aspekte eine Rolle. Trotzdem ist wohl eine Generaldebatte über den Sinn und Unsinn von Tempolimits zu erwarten, die sonst ohnehin fast flächendeckend in den Wohngebieten im Ort gelten. Das Thema ist ein Dauerbrenner in der Gautinger Kommunalpolitik ist und wird zunehmend kontrovers diskutiert. Da gibt es nicht nur die Befürworter in der Initiative "Pro Gauting" um Artur Mattejat, der auch die Gemeinderatssitzung aufmerksam verfolgt hat, sondern auch eine Art Gegenbewegung, die für die Aufhebung von Tempo-30-Beschränkungen kämpft. Viele Gautinger haben dieses Anliegen auf Unterschriftenlisten unterstützt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: