Gauting:Der Nachbar hat das Nachsehen

Gemeinde will mehr bauen, das begrenzt die Planung daneben

Die Gemeinde Gauting will ein Hanggrundstück an der Buchendorfer Straße zu Geld machen und schafft dort mehr Baurecht. Das hat zur Folge, dass der Eigentümer von direkt daneben liegenden Flächen nicht so bauen kann, wie er gerne wollte. Daher hat der Bauausschuss einen Antrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage einstimmig abgelehnt.

Auf dem lang gestreckten Grundstück im Eigentum der Gemeinde, das oberhalb der Postwiese liegt, steht ein Behelfswohnheim aus dem Jahr 1947, das mehrfach umgebaut und erweitert worden ist. Dieser einfache Altbau soll abgerissen werden, um Platz zu machen für einen Neubau. Der Garten ist bisher als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, doch das will die Gemeinde ändern, um mehr Platz zu schaffen für eine Bebauung und so auch den Wert zu erhöhen. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf sind im Haushalt bereits eingeplant. Insgesamt sind dort 1,26 Millionen Euro aus Immobiliengeschäften veranschlagt, allerdings gehören dazu auch andere Flächen, darunter das Grundschulareal an der Bahnhofstraße.

Die Topografie des Grundstücks an der Buchendorfer Straße ist schwierig. Zum Nachbargrundstück bestehe ein Höhenunterschied von bis zu sieben Metern, sagte Rainer Härta vom Bauamt im Ausschuss. Daher müsse erst ermittelt werden, wie die Fläche überhaupt verwertet werden kann. Unabhängig davon wirkt es sich auf die Umgebung aus, wenn aus der Grünfläche ein Baufenster für ein neues Haus wird. Damit steht dieser Bereich nicht mehr als Abstandsfläche zur Verfügung. Bürgermeisterin Brigitte Kössinger machte aber deutlich, dass für den Nachbarn ohnehin kein Rechtsanspruch bestehe, die Gemeindefläche für diesen im Baurecht vorgeschriebenen Abstand einzukalkulieren. Per Bebauungsplan und Veränderungssperre schränkt die Gemeinde nun die Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Nachbargrundstück ein.

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