Flughafen Oberpfaffenhofen:"Deckel drauf"

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Auch in Gilching ist der Rechtsstreit um die Flugrechte wohl zu Ende.

Otto Fritscher

- Nach dem Vorbild der Gemeinde Weßling ist wohl auch für die Gemeinde Gilching der Rechtsstreit um die Erweiterung der Flugrechte am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bald zu Ende. Denn ähnlich wie in der Nachbar-Kommune empfiehlt nun auch die Rechtsanwältin der Gemeinde Gilching, Alexandra Fridrich, kein Rechtsmittel mehr gegen das kürzlich ergangene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einzulegen. Das geht aus einem Schreiben der Anwältin hervor, das jetzt im Gilchinger Rathaus eingetroffen ist. "Es ist gut, dass wir das Verfahren geführt haben, aber jetzt müssen wir einen Deckel drauf machen", sagte Bürgermeister Manfred Walter (SPD) am Montagnachmittag gegenüber der SZ.

Als letzte juristische Möglichkeit bliebe der Gemeinde Gilching, das Urteil des Münchner Gerichts mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anzufechten. "Aber das werde ich dem Gemeinderat nicht empfehlen", sagt Walter klipp und klar. Das Gremium wird sich am 6. November mit dem Sachverhalt befassen und eine Entscheidung treffen.

Der Weßlinger Gemeinderat hatte das Risiko gescheut, vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht zu ziehen, nachdem Lärmgutachten ergeben hatten, dass der Dauerlärmpegel für die schutzbedürftigen Einrichtungen auf Weßlinger Flur, die Schule und der Kindergarten am Georg-Schmid-Weg in Oberpfaffenhofen, zwischen 56,4 und 59,1 Dezibel liegt. Werte unter 60 Dezibel seien eine zu niedrige Belastung, um noch weitere Verbesserungen erstreiten zu können, hatte der Weßlinger Anwalt in seiner Stellungnahme geschrieben - eine Ansicht, der die Weßlinger Gemeinderäte, wenn auch widerwillig, so doch einstimmig, gefolgt waren.

"Bei uns verhält es sich so wie in Weßling", erklärt Gilchings Gemeinde-Chef Walter. In Gilching wären der Kindergarten in Geisenbrunn und zwei Wohnungen, die der Gemeinde gehören, schutzbedürftig - aber auch hier liegen die Lärmgrenzwerte zu niedrig, um Erfolg versprechend weiter klagen zu können. Wie geht es weiter? "Wir hoffen, dass keine neuen Anträge seitens des Flughafenbetreibers Edmo wegen der Erweiterung der Flugrechte eintreffen", sagt Walter. Davon sei aber nicht auszugehen, solange der Sonderflughafen im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms nicht für den Geschäftsflugverkehr vorgesehen sei.

© SZ vom 30.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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