Feldafing:Hans Albers-Villa wird nicht verkauft

Freistaat will das Anwesen nur im Erbbaurecht vergeben

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Feldafing

Der Verkauf der Hans Albers-Villa in Garatshausen ist vorerst vom Tisch. Der Freistaat als Eigentümer hat sich entschieden, das Anwesen in Bestlage direkt am See in Erbbaurecht zu vergeben. Dies gab der Feldafinger Bürgermeister Bernhard Sontheim in der Gemeinderatssitzung am Dienstag bekannt. "Das ist nachhaltige Grundstückspolitik und sehr zu begrüßen", sagte er.

Nach den Vorstellungen der Gemeinde, die die Planungshoheit hat, soll dort ein Restaurant der gehobenen Klasse mit Hotel entstehen. Vor mehreren Jahren wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, wonach eine Privatnutzung ausgeschlossen worden ist. Daran solle auch nicht mehr gerüttelt werden. Jetzt soll das Verfahren so lange ruhen, bis ein Investor gefunden ist. Jeder Investor habe andere Vorstellungen und Wünsche, begründete der Rathauschef das Vorgehen. Daher wolle sich die Gemeinde alle Optionen offenhalten, um diese bei Bedarf in das Verfahren einarbeiten zu können. Wie Sontheim auf Anfrage erklärte, gibt es nach wie vor einen Investor, der an dem Objekt interessiert sei. Allerdings müsse der Freistaat das Anwesen zunächst auf Grundlage der Bebauungsplanbestimmungen ausschreiben.

Bislang gingen die Vorstellungen von Freistaat und Gemeinde zur Zukunft des Objekts weit auseinander. Jahrelang wollte der Freistaat das 24 000 Quadratmeter große Areal im Landschaftsschutzgebiet nebst Villa und Bootshaus des als "Blonden Hans" bekannt gewordenen Volksschauspielers verkaufen. Etwa zehn Millionen Euro standen im Raum. Doch bislang scheiterten die Pläne, die Villa möglichst gewinnbringend an den Mann zu bringen. Denn die Sache hat mehrere Haken. Hansi Burg, die Lebensgefährtin des 1960 verstorbenen Schauspielers, hat das Anwesen 1971 an den Freistaat verkauft unter der Auflage, das Areal für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Davon wollte das Land Bayern jedoch später nichts mehr wissen. Das Gelände mit dem öffentlichen Weg zu einem Aussichtspunkt verwilderte. Auch den Seeblick von der Terrasse aus gibt es längst nicht mehr. Im Laufe der Jahre hatte sich ein Biotop gebildet, das nun geschützt ist und nicht mehr beseitigt werden darf. Zudem liegen Villa und Nebengebäude mit etwa 600 Quadratmetern Wohnfläche im Landschaftsschutzgebiet und haben lediglich Bestandsschutz. Das Baurecht darf also nicht erhöht werden.

Weil die Villa als nicht denkmalschutzwürdig eingestuft wurde, könnten die Gebäude abgerissen werden und das gesamte Baurecht einem Hotel- und Restaurant-Neubau mit Tiefgarage zugeschlagen werden. Der Wunsch der Bürger, einen Streifen am Seeufer für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, kann laut Sontheim aber nicht erfüllt werden. Dafür müsste ein Steg über den streng geschützten Schilfgürtel gebaut werden. Das habe die Schlösser- und Seenverwaltung abgelehnt. Auf Nachfrage der Garatshausener Ortsprecherin Imke Schmid stellte Sontheim klar, dass nicht geplant sei die Zufahrtsstraße auf dem Gelände auszubauen. Die Hans-Albers-Straße, über die das Anwesen angefahren werden kann, befindet sich auf Tutzinger Flur. Darauf habe die Gemeinde ohnehin keinen Einfluss, betonte er.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: