Feldafing:Golf, Geschwindigkeit und grobe Gesten

Ein 79-jähriger Pullacher hat sich jetzt wegen Beleidigung vor Gericht verantworten müssen

Von Christian Deussing, Feldafing

Wer glaubt, Golfer sind eine eingeschworene Gemeinschaft, bei der keiner dem anderen ein Auge aushackt, der irrt. Zumindest konnte man den Eindruck am Amtsgericht Starnberg gewinnen. Zwei Golfspieler, beide über 70 Jahre alt, sind derart aneinandergeraten, dass zumindest einer von ihnen seine guten Manieren vergaß. Grund des Streits war offenbar, dass der eine, ein 79-jähriger Pullacher, es eilig hatte, um noch rechtzeitig zur Startrunde auf den Feldafinger Golfplatz zu kommen. Deshalb fuhr er mit seinem Auto dem vor ihm herkurvenden Pöckinger ständig dicht auf, klebte fast an dessen Stoßstange bis dieser sich regelrecht gejagt fühlte. Beide parkten kurz darauf vor dem Clubhaus. Der Drängler ging mit einer obszönen Geste hurtig an dem 73-jährigen Pöckinger vorbei. Dafür kassierte der Pullacher einen saftigen Strafbefehl von 20 Tagessätzen zu 500 Euro, sprich 10 000 Euro.

Gegen diese Strafe wehrte sich nun der 79-Jährige vor dem Amtsgericht Starnberg. Der frühere Geschäftsleiter leugnete die wenig noble Geste. In seiner Generation sei eine derartige Arm- und Fingerbewegung nicht üblich gewesen. Er sei nach dem Einparken "nur schnell ins Clubhaus gegangen", beteuerte der Angeklagte.

Die Szene schilderte der Kontrahent im Prozess allerdings ganz anders und wiederholte vor der Richterin mehrmals mit Wucht die demütigende Gebärde, die auch seine Ehefrau gesehen hatte. Eigentlich hätte sich doch dieser "furchtbare Drängler" bei ihm entschuldigen müssen, echauffierte sich der Zeuge - immer noch erregt. "Noch nie zuvor in seinem Leben" habe er jemanden angezeigt, betonte der Designer. Dies war das erste Mal.

Auf beinahe zwei Kilometern habe sich der Angeklagte "hinten bei ihm reingebohrt". "Ich sah im Rückspiegel teilweise nur das Dach des Wagens", erzählte der Pöckinger im Zeugenstand. Dabei sei er keineswegs langsam gefahren. Seine Frau berichtete, wie "hektisch, nervös und unberechenbar" der Angeklagte damals auf dem Parkplatz gewirkt habe.

Und so ging es plötzlich nicht mehr nur um Beleidigung, sondern auch um versuchte Nötigung. Für den Pullacher ging die Sache schließlich glimpflich aus: Man einigte sich schließlich darauf, das Verfahren einzustellen, wenn der Pullacher 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlt.

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